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Abfallwirtschaftskonzept

Nach § 5a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Kreis Coesfeld verpflichtet, für sein Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen, das die Ist-Situation der Abfallentsorgung sowie die weitere Planung einschließlich einer Entsorgungssicherheit für die folgenden 10 Jahre darstellt. Das Abfallwirtschaftskonzept ist fortzuschreiben und alle 5 Jahre der oberen Abfallwirtschaftsbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen.

Inhalt und Umfang eines Abfallwirtschaftskonzeptes ergeben sich aus den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Das AWK enthält die wesentlichen Neuerungen, Änderungen sowie Weiterentwicklungen der kommunalen Abfallwirtschaft im Kreisgebiet. Weiterhin ist eine Prognose zum Abfallaufkommen sowie zur Herstellung der Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre Bestandteil des Konzeptes. 

Das von der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH erstellt Abfallwirtschaftskonzept 2015 wurde am 16.12.2015 im Kreistag des Kreises Coesfeld einstimmig beschlossen.

Insgesamt ist festzustellen, dass aufgrund der erfolgreichen Abfallwirtschaftsplanung in den letzten Jahren die verwerteten Mengen kontinuierlich gestiegen und die beseitigten im gleichen Maße zurückgegangen sind. Gleichzeitig konnten die Abfallgebühren weitestgehend auf dem bestehenden Niveau gehalten werden.

Während die Entsorgungssicherheit durch langfristige Verträge gesichert ist, sollen die Vermeidung sowie die Getrennterfassung von Abfällen zur Verwertung durch verschiedene Maßnahmen weiter optimiert werden.

Die erforderliche Aktualisierung begann Anfang 2022. Der erste Entwurf wurde am 21. März 2022 dem Aufsichtsrat der WBC vorgestellt. Im Weiteren folgten Beratungen im Umweltausschuss des Kreises sowie in den parlamentarischen Gremien der Städte und Gemeinden.

Der Beschluss des Kreistages des Kreises Coesfeld erfolgt am 21.09.2022.