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Verwertungswege in der Abfallwirtschaft: Nachhaltige Lösungen für eine ressourcenschonende Zukunft

Verwertungswege in der Abfallwirtschaft sind zentrale Strategien zur nachhaltigen Nutzung von Abfällen, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Umweltbelastungen zu minimieren. Sie lassen sich in stoffliche Verwertung (Recycling von Materialien wie Kunststoffen, Metallen oder Papier), energetische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung) und biologische Verwertung (Kompostierung oder Vergärung von organischen Abfällen) unterteilen.

Durch eine gezielte Abfallverwertung werden Deponien entlastet, CO₂-Emissionen reduziert und natürliche Ressourcen geschont. Unternehmen und Kommunen profitieren zudem von effizienteren Entsorgungslösungen und einer verbesserten Kreislaufwirtschaft.

Altglas
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Sammlung

Altglas wird über Altglascontainer gesammelt.
Die Container sind nach Glasfarben getrennt:

  • Weißglas
  • Braunglas
  • Grünglas

Die getrennte Sammlung ist wichtig für ein hochwertiges Recycling.

Aufbereitung

Nach der Sammlung wird das Altglas aufbereitet.
Dabei wird das Glas:

  • nachsortiert
  • gewaschen
  • zerkleinert

Fremdstoffe werden entfernt, zum Beispiel:

  • Schraubverschlüsse
  • Papieretiketten
  • Keramik und Porzellan
  • sonstige nicht glasartige Materialien

Verschlüsse können auf den Glasbehältern verbleiben, da sie im Aufbereitungsprozess automatisch aussortiert werden.
Falls erforderlich, erfolgt eine weitere Sortierung nach Farben.

Verwertung

Bei der Verwertung wird Altglas eingeschmolzen und in der Behälterglasindustrie zur Herstellung von neuem Glas eingesetzt. So entstehen zum Beispiel neue Flaschen und Glasbehälter.

Da Altglas nahezu ausschließlich als Verpackungsmaterial anfällt, werden die Kosten für Sammlung und Verwertung von privaten Systembetreibern getragen. Diese Kosten fließen nicht in die Berechnung der Abfallgebühren ein.

Die Systembetreiber geben die Kosten an die Vertreiber der Verpackungen weiter. Diese legen sie auf die Produktpreise um.
Die Entsorgungskosten sind somit im Verkaufspreis enthalten. Dokumentiert wird dies durch den Grünen Punkt auf der Verpackung.

Weitere Informationen, Trennhilfen und Ansprechpartner stellt die Initiative der Glasrecycler zur Verfügung.

Altholz
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Als Altholz gelten vor allem Möbel aus Holz, zum Beispiel:

  • Tische
  • Schränke
  • Stühle
  • Regale
  • ähnliche Holzgegenständ

Sammlung

Die getrennte Sammlung von Altholz erfolgt in der Regel auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden.

In einzelnen Kommunen gelten ergänzende Regelungen:

  • In Ascheberg ist zusätzlich eine Abholung über Abrufkarten möglich.
  • In Dülmen erfolgt einmal jährlich eine Sammlung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr.

Nicht zur kostenlosen Abgabe zugelassen sind:

  • Bauholz wie Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett oder Laminat
  • Gartenbauhölzer wie Palisaden, Pergolen oder Eisenbahnschwellen

Diese Holzarten können – mit Ausnahme von Ascheberg – gegen ein privatwirtschaftliches Entgelt auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Aufbereitung

Nach der Sammlung wird das Altholz aufbereitet.
Zunächst erfolgt eine Sortierung nach dem Grad der Behandlung:

  • unbehandeltes Holz
  • behandeltes Holz
  • stark behandeltes Holz

Anschließend wird das Holz geschreddert und entsprechend seiner Eigenschaften weiterverarbeitet oder entsorgt.

Verwertung

Die Verwertung richtet sich nach der Holzart:

  • Unbehandeltes Holz wird stofflich verwertet, zum Beispiel zur Herstellung von Spanplatten.
  • Behandeltes Holz (lackiert oder beschichtet) wird thermisch verwertet, etwa durch Verfeuerung zur Erzeugung von Prozesswärme.
  • Stark behandeltes Holz (z. B. imprägniertes Holz, Dachlatten, Sparren, Gartenbauhölzer oder Eisenbahnschwellen) kann aufgrund des hohen Schadstoffgehalts nicht verwertet werden. Es wird in Sondermüllverbrennungsanlagen thermisch beseitigt.
Altkunststoffe
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Sammlung

Für Altkunststoffe, die keine Verpackungen sind, stehen seit dem 01.01.2015 auf den Wertstoffhöfen spezielle Sammelcontainer zur Verfügung.

In diese Container gehören unter anderem folgende Kunststoffprodukte:

  • Eimer
  • Kisten
  • Kanister
  • Fässer
  • Stühle und Tische
  • Sandkästen
  • Blumentöpfe
  • Flaschenregale
  • Kinderspielzeug

Nicht in die Sammelcontainer gehören:

  • Produkte aus Verbundkunststoffen (z. B. Motorradhelme, Zelte)
  • Kunststofffolien
  • Autoteile
  • Bauabfälle aus Kunststoff, zum Beispiel Paneele, Profilleisten oder Rohre

Verwertung

Die gesammelten Kunststoffabfälle werden zunächst sortiert.
Anschließend erfolgt überwiegend eine stoffliche Verwertung, bei der die Kunststoffe zu neuen Produkten weiterverarbeitet werden.

Altmetall
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Sammlung

Fällt Altmetall als Verpackungsmaterial an, zum Beispiel Dosen, zählt es zu den Leichtverpackungen und wird über die Gelbe Tonne gesammelt.

Sonstige Altmetalle werden getrennt erfasst:

  • über spezielle Altmetallcontainer auf Wertstoffhöfen
  • über Sammelbehälter an ausgewählten Containerstandorten in Städten und Gemeinden

Verwertung

Nach der Sammlung wird das Altmetall von einem beauftragten Fachbetrieb sortiert.
Die Sortierung erfolgt in der Regel nach Metallarten, zum Beispiel:

  • Aluminium
  • Kupfer
  • Chrom
  • Edelstahl
  • Eisenschrott

Nach der weiteren Vermarktung wird das Altmetall in den Hochöfen der metallverarbeitenden Industrie eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Metallprodukte eingesetzt.

Altpapier
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Sammlung

Die Sammlung von Altpapier erfolgt kreisweit über:

  • 120-Liter-Müllbehälter
  • 240-Liter-Müllbehälter
  • 1.100-Liter-Müllgroßbehälter
  • Container auf den Wertstoffhöfen

Verwertung

Das gesammelte Altpapier wird zunächst in Sortieranlagen des beauftragten Entsorgungsunternehmens nachsortiert. Anschließend wird es zu Ballen gepresst.

Die eigentliche Verwertung erfolgt bei Papierherstellern im In- und Ausland. Nach weiterer Aufbereitung wird das Altpapier der Neuproduktion von Papier beigemischt. So entsteht Recyclingpapier.

Da ein Teil des Altpapiers als Verpackungsmaterial anfällt, übernehmen private Systembetreiber einen Anteil der Kosten für die Erfassung. Dieses System gilt auch für Altglas und Leichtverpackungen.

Neben Altmetall und Teilmengen des Elektroschrotts ist Altpapier eine Abfallart, mit der durch die Weitergabe an Verwertungsbetriebe Erlöse erzielt werden können. Die getrennte Sammlung von Altpapier trägt daher zur Reduzierung der Gesamtkosten der Abfallentsorgung bei.

Altreifen, Altautos
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Rechtliche Grundlagen

Im Kreis Coesfeld sind Altreifen, Altautos sowie Autoteile wie Kotflügel, Stoßstangen oder Sitze eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

  • dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), insbesondere dem Verwertungsgebot
  • den Entsorgungssatzungen der Städte, Gemeinden und des Kreises Coesfeld

Altreifen, Altautos und Autoteile gelten nicht als typische Abfälle aus privaten Haushalten, sondern als Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Da zudem geeignete und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten bestehen, sind diese Abfälle von den kommunalen Erfassungssystemen ausgeschlossen.

Kommunale Erfassungssysteme sind:

  • Abfallbehälter
  • Wertstoffhöfe
  • Sperrmüllabfuhren
  • kommunale Entsorgungs- und Verwertungsanlagen

Entsorgungswege für Altreifen

Für die Entsorgung von Altreifen stehen grundsätzlich folgende Wege zur Verfügung:

  • Einzelne Altreifen können beim Kauf von Neureifen über Reifenhändler oder Autowerkstätten zurückgegeben werden.
  • Größere Mengen, zum Beispiel aus Gewerbebetrieben oder der Landwirtschaft, können über Containerdienste entsorgt werden. Diese stellen Sammelbehälter bereit und übernehmen den Transport zu geeigneten Verwertungsanlagen.

Altreifenentsorgung haushaltsüblicher Mengen im Kreis Coesfeld

Für haushaltsübliche Mengen besteht folgende Entsorgungsmöglichkeit:

Firma REMONDIS
Brink 37, 48653 Coesfeld
Telefon: +49 (0) 2541 / 9455-30

Die Abgabe von Altreifen ist kostenpflichtig.

Altautos – Hinweise zur Entsorgung

Bei der Entsorgung von Altautos sind besondere Vorgaben zu beachten:

  • Seit dem 01.04.1998 ist bei der endgültigen Abmeldung eines PKW ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung nach der Altautoverordnung erforderlich.
  • Dies gilt nicht bei einer vorübergehenden Abmeldung oder Stilllegung.
  • Der Verwertungsnachweis wird durch den zertifizierten Verwertungsbetrieb ausgestellt, bei dem das Fahrzeug entsorgt wurde.

Geeignete Verwertungsbetriebe sind über Branchenverzeichnisse zu finden.

Alttextilien / Altkleider / Schuhe
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Sammlung

Die Sammlung von Alttextilien, Altkleidern und Schuhen erfolgt im Kreisgebiet auf verschiedenen Wegen:

  • über gemeinnützige Organisationen durch Sacksammlungen
  • über Alttextilcontainer
  • über kommunale Sammelcontainer auf den Wertstoffhöfen für nicht mehr tragbare Kleidung sowie Alttextilien (Bettwäsche, Handtücher, etc.)

Seit Anfang 2023 stehen auf den Wertstoffhöfen jeweils zwei kommunale Sammelcontainer für Alttextilien zur Verfügung.

Verwertung

Die gesammelten Textilien werden zunächst vorsortiert.

  • Noch tragbare Kleidung wird weitergegeben, zum Beispiel an Kleiderkammern, bedürftige Personen oder in andere Länder.
  • Nicht mehr tragbare, aber verwertbare Textilien werden an private Sortierbetriebe abgegeben. Dort erfolgt eine weitere Sortierung und Nutzung, zum Beispiel:
    • Verkauf in Secondhand-Läden
    • Export
    • Weiterverarbeitung zu Industrieputzlappen
    • Faserrecycling

Nicht verwertbare Reste werden thermisch verwertet. Der Sortierrest beträgt bei Altkleidern etwa 5 %.

Altschuhe werden ähnlich behandelt. Nach der Sortierung verbleibt ein Rest von etwa 10 %, der thermisch verwertet oder beseitigt wird.

Organisation der Sammlungen: Die Beteiligung gemeinnütziger Organisationen an der Sammlung ist unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise erfolgt bereits die Sammlung durch kommerzielle Unternehmen, die hierfür eine geringe Lizenzgebühr an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Daneben bestehen auch rein kommerzielle Sammlungen über Säcke, Container oder Sammelbehälter. Diese treten teilweise äußerlich wie gemeinnützige Sammlungen auf.

Die Eigenleistung der karitativen Organisationen hierbei ist jedoch stark unterschiedlich! Teilweise wird selbst das Sammeln bereits durch kommerzielle Unternehmen durchgeführt, die hierfür quasi eine (geringe) Lizenzgebühr an eine gemeinnützig anerkannte Organisation entrichten. Daneben gibt es rein kommerzielle Sammlungen über Säcke, Wäschekörbe oder Container, die teilweise den Anstrich einer gemeinnützigen Sammlung vermitteln.

Gesetzliche Vorgaben zur getrennten Sammlung

Nach § 20 Absatz 2 Nummer 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Alttextilien getrennt zu erfassen und zu verwerten.

Diese Pflicht gilt spätestens seit dem 01.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Alttextilien getrennt gesammelt werden, nicht nur Kleidung und Schuhe. Zur getrennten Sammlung zählen unter anderem:

  • Bettwäsche
  • Gardinen
  • Stoffreste
  • Schnittreste

Voraussetzung ist, dass die Textilien nicht stark verschmutzt sind, zum Beispiel durch Öl oder Farbe. Ziel der getrennten Erfassung ist die stoffliche Verwertung. Hochwertige Faserrohstoffe sollen recycelt und nicht als Sperr- oder Restmüll verbrannt werden.

Alttextilien und Export

Ein Teil der Altkleider wird exportiert und vor Ort weiter sortiert, aufbereitet und vermarktet. Diese Tätigkeiten schaffen Arbeitsplätze und ermöglichen den Zugang zu preisgünstiger Kleidung. Die weitere Nutzung erfolgt dabei in lokalen Strukturen und Märkten.

Bio- und Grünabfälle
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Sammlung

Bioabfälle werden kreisweit über Biotonnen erfasst. Sie bestehen überwiegend aus:

  • Küchenabfällen
  • Gartenabfällen

Für Grün- und Gartenabfälle stehen zusätzlich Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung.
In einigen Ortsteilen sind weitere Sammelstellen eingerichtet.

In den meisten Gemeinden gibt es außerdem:

  • spezielle Grünabfuhren
  • Weihnachtsbaumsammlungen
  • teilweise Schreddereinsätze

Bei Schreddereinsätzen kann das zerkleinerte Material auf Wunsch als Mulchmaterial zurückgegeben werden.

Aufbereitung und Verwertung

Die über die Biotonnen gesammelten Bio- und Grünabfälle werden im Kompostwerk des beauftragten Entsorgungsunternehmens in Coesfeld-Brink aufbereitet.

Zunächst erfolgt eine Nachsortierung, bei der Fremdstoffe wie:

  • Kunststofffolien
  • Metalle
  • Glas

entfernt werden.

Anschließend werden die Bioabfälle vergoren. Dabei entsteht Biogas, das in einer benachbarten Anlage der WBC auf Erdgasqualität aufbereitet wird.

Die verbleibenden Gärreste werden zu hochwertiger Komposterde weiterverarbeitet. Diese erfüllt die erforderlichen Qualitätsstandards und kann unter anderem eingesetzt werden in:

  • Baumschulen
  • der Landwirtschaft
  • dem Garten- und Landschaftsbau

Getrennt angelieferte Grünabfälle werden überwiegend:

  • geschreddert
  • zu Mulchmaterial verarbeitet
  • oder in einem Biomasseheizkraftwerk zur Energieerzeugung genutzt
CDs und DVDs
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Sammlung

Weltweit werden jährlich mehr als 20 Milliarden CDs, CD-ROMs und DVDs in den Umlauf gebracht. Viele dieser Datenträger veralten schnell oder fallen als Werbebeigaben an.

Da CDs überwiegend aus hochwertigem Kunststoff (Polycarbonat) bestehen und gut recycelbar sind, wurden verschiedene Sammelsysteme eingerichtet. Die Sammlung erfolgt:

  • über Rückgabemöglichkeiten bei bestimmten Vertreibern, zum Beispiel Telekommunikationsunternehmen
  • über speziell gekennzeichnete Sammeltonnen auf den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet

Die Annahme auf den Wertstoffhöfen ist in der Regel kostenlos.

Aufbereitung und Verwertung

CDs bestehen hauptsächlich aus:

  • Polycarbonat
  • einer dünnen Metallschicht (z. B. Aluminium)
  • Schutzlack und Druckfarben

Die Beschichtung kann mit geringem Aufwand vom Kunststoff getrennt werden. Das gewonnene Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff. Es wird unter anderem eingesetzt in:

  • der Medizintechnik
  • der Automobilindustrie
  • der Computer- und Elektronikindustrie

Das Recycling von CDs ist wirtschaftlich sinnvoll und trägt zur Einsparung von Erdöl und anderen nicht erneuerbaren Ressourcen bei.

Tipp

CDs mit persönlichen oder sensiblen Daten sollten vor der Entsorgung unbrauchbar gemacht werden. Dazu wird die beschichtete Unterseite der CD durch einen tiefen Kratzer beschädigt.

Druckerzubehör
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Sammlung

Druckerzubehör wie Tintenpatronen und Tonerkartuschen gilt als Elektrogerät, wenn es über elektronische Bauteile verfügt.
Dies ist der Fall, wenn ein Chip vorhanden ist, zum Beispiel für:

  • Füllstandsanzeigen
  • Seitenzähler
  • andere elektronische Funktionen

Durch diese elektronischen Komponenten benötigen die Kartuschen Strom und fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Solche Tonerkartuschen sind als Elektroschrott zu entsorgen.

Typisch für diese Kartuschen ist:

  • eine rechteckige Bauform
  • eine integrierte oder angesteckte Platine mit Chip im Gegensatz zu einfachen Kunststoffbehältern ohne Elektronik

Die Erfassung erfolgt:

  • über die Sammelbehälter für Elektrokleingeräte auf den Wertstoffhöfen
  • über die gesetzlichen Rücknahmepflichten des Handels, insbesondere bei größeren Fachgeschäften und Elektronikmärkten

Darüber hinaus bestehen im Internet verschiedene Rücknahmesysteme für Druckerzubehör. Größere Fachgeschäfte oder Elektronikmärkte nehmen Druckerzubehör in der Regel auch zurück

Verwertung

Ein erheblicher Teil der Bestandteile von Druckerzubehör kann wiederverwendet werden. Der verbleibende Anteil wird überwiegend stofflich verwertet. Nicht verwertbare Reste werden thermisch verwertet.

Elektronikaltgeräte, E-Schrott
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Sammlung

Elektroschrott (E-Schrott) umfasst ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten sowie vergleichbare Geräte aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel aus Gewerbebetrieben.

Im Kreisgebiet wird Elektroschrott bereits seit 1996 getrennt gesammelt. Die Entsorgung über den Restmüll ist seitdem nicht zulässig.

Seit dem 24.03.2006 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Städte und Gemeinden zur getrennten Erfassung von Elektroaltgeräten. Die Sammlung erfolgt nach sechs Gerätekategorien.

Die Erfassung erfolgt:

  • über Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen
  • für Elektrokleingeräte zusätzlich im Handel

Nachtspeicherheizgeräte werden als Sonderfall ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bei der Firma REMONDIS in Coesfeld angenommen: Tel. (02541) 9455-30

Gerätekategorien (Sammelgruppen)

Elektroaltgeräte werden getrennt nach folgenden sechs Sammelgruppen erfasst:

  • Sammelgruppe 1: Wärmeübertrager
    (z. B. Kühlgeräte, Gefriergeräte, Klimageräte)
  • Sammelgruppe 2: Bildschirme und Monitore
    sowie Geräte mit Bildschirmen über 100 Quadratzentimeter
  • Sammelgruppe 3: Lampen
  • Sammelgruppe 4: Großgeräte
    (mit der Untergruppe Nachtspeicherheizgeräte)
  • Sammelgruppe 5: Kleingeräte sowie kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
    (mit der Untergruppe Kleingeräte mit Batterien oder Akkus)
  • Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Für die Sammelgruppen 4 und 5 verbleiben nach Abzug der Erfassungskosten derzeit Erlöse. Diese Geräte werden über die WBC an spezialisierte Verwertungsbetriebe weitergegeben. Die erzielten Erlöse tragen zur Entlastung der Hausmüllgebühren bei.

Die übrigen Sammelgruppen werden den von den Herstellern beauftragten Entsorgungsunternehmen zur weiteren Verwertung überlassen.

Verwertung

Die Verwertung von Elektroschrott erfolgt nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In der Regel werden die Geräte:

  • von Schadstoffen befreit
  • zerkleinert
  • nach Materialarten sortiert

Die getrennten Materialfraktionen werden an spezialisierte Verwertungsbetriebe übergeben. Je nach Geräteart müssen 70 bis 80 Prozent der Materialien verwertet werden.

Korken
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Sammlung

Die Sammlung von Korken aus Naturkork erfolgt über 240-Liter-Mülltonnen auf den Wertstoffhöfen.
Zusätzlich bestehen in den Städten und Gemeinden freiwillig eingerichtete Sammelstellen.

Verwertung

Aufgrund der vergleichsweise geringen Sammelmengen und des hohen Erfassungsaufwands ist eine Verwertung von Naturkork sinnvoll, wenn sie mit einem gemeinnützigen Zweck verbunden ist.

Der Kreis Coesfeld hat sich daher entschieden, die gesammelten Korken dem Epilepsiezentrum Kork in Kork bei Kehl zur Aufbereitung zu überlassen. Dort werden die Korken im Rahmen einer Beschäftigungstherapie von Patienten aufbereitet.

Das Material wird anschließend als Korkgranulat weiterverwendet, zum Beispiel für:

  • Wärmeisolierung
  • Schalldämmung
Leichtverpackungen
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Als Leichtverpackungen gelten Verkaufsverpackungen aus:

Kunststoffen, zum Beispiel:

  • Flaschen für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel
  • Joghurtbecher
  • Obst- und Gemüseschalen
  • Plastiktüten, Folien
  • Verpackungschips
  • Styroporteile

Metallen, zum Beispiel:

  • Konservendosen
  • Getränkedosen
  • Aluminiumschalen
  • Alufolie
  • Kronkorken

Verbundmaterialien, zum Beispiel:

  • Getränkekartons
  • Beutel für Fertigsuppen
  • Vakuumverpackungen

Nicht zu den Leichtverpackungen gehören:

  • Glasverpackungen
  • Papier-, Papp- und Kartonverpackungen

Diese Abfälle werden nicht über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt.

Sammlung

Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen erfolgt über das privatwirtschaftliche Sammelsystem:

  • Gelber Sack
  • Gelbe Tonne

Die Finanzierung erfolgt über Lizenzentgelte der Hersteller. Die Kosten werden nicht über die kommunalen Abfallgebühren gedeckt.

Für die Verwertung ist es ausreichend, Verpackungen restentleert abzugeben. Ein Ausspülen mit frischem Wasser ist aus ökologischen Gründen nicht erforderlich.

Soweit möglich, sollten Materialien getrennt werden, zum Beispiel:

  • Deckel vom Joghurtbecher trennen
  • Pappmanschetten entfernen und über die Papiertonne entsorgen

Aufbereitung und Verwertung

Nach der Sammlung werden die Abfälle in Sortieranlagen nach Materialarten getrennt, unter anderem in:

  • Weißblech
  • Aluminium
  • Kunststoffhohlkörper
  • Kunststofffolien
  • Mischkunststoffe
  • Getränkeverbundverpackungen
  • sonstige Verbundmaterialien

Der derzeitige Sortierrest beträgt etwa 40 Prozent. Dieser Anteil wird thermisch verwertet oder beseitigt.

Die getrennten Wertstofffraktionen werden an Aufbereitungs- oder Verwertungsbetriebe weitergegeben und dort weiterverarbeitet.

Pfandverpackungen

Seit dem 01.01.2003 gehören bepfandete Einwegverpackungen bestimmter Getränke nicht mehr zum Sammelsystem der Gelben Säcke und Tonnen. Diese Verpackungen werden – ebenso wie Mehrwegverpackungen – über den Handel zurückgenommen

Zusätzliche Informationen zur Nutzung der Gelben Tonne:

  • Faltblatt (deutsch / PDF-Datei / 172 Kb)
  • Faltblatt (türkische Übersetzung / PDF-Datei / 351 Kb)
  • Faltblatt (russische Übersetzung / PDF-Datei / 595 Kb)

 

Speisereste
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Speisereste aus privaten Haushalten gelten als Bioabfälle und werden über die Biotonne entsorgt. Dies gilt auch für vergleichbare Kleinmengen von Speiseresten aus anderen Herkunftsbereichen.

Für die Entsorgung größerer Mengen Speisereste, zum Beispiel aus Gastronomiebetrieben, stehen gesonderte Regelungen zur Verfügung. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt zur Entsorgung von Speiseresten.

Entsorgung von Speiseresten (Merkblatt / PDF-Datei / 37 Kb)