Verwertungswege in der Abfallwirtschaft sind zentrale Strategien zur nachhaltigen Nutzung von Abfällen, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Umweltbelastungen zu minimieren. Sie lassen sich in stoffliche Verwertung (Recycling von Materialien wie Kunststoffen, Metallen oder Papier), energetische Verwertung (Verbrennung zur Energiegewinnung) und biologische Verwertung (Kompostierung oder Vergärung von organischen Abfällen) unterteilen.
Durch eine gezielte Abfallverwertung werden Deponien entlastet, CO₂-Emissionen reduziert und natürliche Ressourcen geschont. Unternehmen und Kommunen profitieren zudem von effizienteren Entsorgungslösungen und einer verbesserten Kreislaufwirtschaft.
Sammlung
Altglas wird über Altglascontainer gesammelt.
Die Container sind nach Glasfarben getrennt:
Die getrennte Sammlung ist wichtig für ein hochwertiges Recycling.
Aufbereitung
Nach der Sammlung wird das Altglas aufbereitet.
Dabei wird das Glas:
Fremdstoffe werden entfernt, zum Beispiel:
Verschlüsse können auf den Glasbehältern verbleiben, da sie im Aufbereitungsprozess automatisch aussortiert werden.
Falls erforderlich, erfolgt eine weitere Sortierung nach Farben.
Verwertung
Bei der Verwertung wird Altglas eingeschmolzen und in der Behälterglasindustrie zur Herstellung von neuem Glas eingesetzt. So entstehen zum Beispiel neue Flaschen und Glasbehälter.
Da Altglas nahezu ausschließlich als Verpackungsmaterial anfällt, werden die Kosten für Sammlung und Verwertung von privaten Systembetreibern getragen. Diese Kosten fließen nicht in die Berechnung der Abfallgebühren ein.
Die Systembetreiber geben die Kosten an die Vertreiber der Verpackungen weiter. Diese legen sie auf die Produktpreise um.
Die Entsorgungskosten sind somit im Verkaufspreis enthalten. Dokumentiert wird dies durch den Grünen Punkt auf der Verpackung.
Weitere Informationen, Trennhilfen und Ansprechpartner stellt die Initiative der Glasrecycler zur Verfügung.
Als Altholz gelten vor allem Möbel aus Holz, zum Beispiel:
Sammlung
Die getrennte Sammlung von Altholz erfolgt in der Regel auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden.
In einzelnen Kommunen gelten ergänzende Regelungen:
Nicht zur kostenlosen Abgabe zugelassen sind:
Diese Holzarten können – mit Ausnahme von Ascheberg – gegen ein privatwirtschaftliches Entgelt auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Aufbereitung
Nach der Sammlung wird das Altholz aufbereitet.
Zunächst erfolgt eine Sortierung nach dem Grad der Behandlung:
Anschließend wird das Holz geschreddert und entsprechend seiner Eigenschaften weiterverarbeitet oder entsorgt.
Verwertung
Die Verwertung richtet sich nach der Holzart:
Sammlung
Für Altkunststoffe, die keine Verpackungen sind, stehen seit dem 01.01.2015 auf den Wertstoffhöfen spezielle Sammelcontainer zur Verfügung.
In diese Container gehören unter anderem folgende Kunststoffprodukte:
Nicht in die Sammelcontainer gehören:
Verwertung
Die gesammelten Kunststoffabfälle werden zunächst sortiert.
Anschließend erfolgt überwiegend eine stoffliche Verwertung, bei der die Kunststoffe zu neuen Produkten weiterverarbeitet werden.
Sammlung
Fällt Altmetall als Verpackungsmaterial an, zum Beispiel Dosen, zählt es zu den Leichtverpackungen und wird über die Gelbe Tonne gesammelt.
Sonstige Altmetalle werden getrennt erfasst:
Verwertung
Nach der Sammlung wird das Altmetall von einem beauftragten Fachbetrieb sortiert.
Die Sortierung erfolgt in der Regel nach Metallarten, zum Beispiel:
Nach der weiteren Vermarktung wird das Altmetall in den Hochöfen der metallverarbeitenden Industrie eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Metallprodukte eingesetzt.
Sammlung
Die Sammlung von Altpapier erfolgt kreisweit über:
Verwertung
Das gesammelte Altpapier wird zunächst in Sortieranlagen des beauftragten Entsorgungsunternehmens nachsortiert. Anschließend wird es zu Ballen gepresst.
Die eigentliche Verwertung erfolgt bei Papierherstellern im In- und Ausland. Nach weiterer Aufbereitung wird das Altpapier der Neuproduktion von Papier beigemischt. So entsteht Recyclingpapier.
Da ein Teil des Altpapiers als Verpackungsmaterial anfällt, übernehmen private Systembetreiber einen Anteil der Kosten für die Erfassung. Dieses System gilt auch für Altglas und Leichtverpackungen.
Neben Altmetall und Teilmengen des Elektroschrotts ist Altpapier eine Abfallart, mit der durch die Weitergabe an Verwertungsbetriebe Erlöse erzielt werden können. Die getrennte Sammlung von Altpapier trägt daher zur Reduzierung der Gesamtkosten der Abfallentsorgung bei.
Rechtliche Grundlagen
Im Kreis Coesfeld sind Altreifen, Altautos sowie Autoteile wie Kotflügel, Stoßstangen oder Sitze eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
Altreifen, Altautos und Autoteile gelten nicht als typische Abfälle aus privaten Haushalten, sondern als Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Da zudem geeignete und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten bestehen, sind diese Abfälle von den kommunalen Erfassungssystemen ausgeschlossen.
Kommunale Erfassungssysteme sind:
Entsorgungswege für Altreifen
Für die Entsorgung von Altreifen stehen grundsätzlich folgende Wege zur Verfügung:
Altreifenentsorgung haushaltsüblicher Mengen im Kreis Coesfeld
Für haushaltsübliche Mengen besteht folgende Entsorgungsmöglichkeit:
Firma REMONDIS
Brink 37, 48653 Coesfeld
Telefon: +49 (0) 2541 / 9455-30
Die Abgabe von Altreifen ist kostenpflichtig.
Altautos – Hinweise zur Entsorgung
Bei der Entsorgung von Altautos sind besondere Vorgaben zu beachten:
Geeignete Verwertungsbetriebe sind über Branchenverzeichnisse zu finden.
Sammlung
Die Sammlung von Alttextilien, Altkleidern und Schuhen erfolgt im Kreisgebiet auf verschiedenen Wegen:
Seit Anfang 2023 stehen auf den Wertstoffhöfen jeweils zwei kommunale Sammelcontainer für Alttextilien zur Verfügung.
Verwertung
Die gesammelten Textilien werden zunächst vorsortiert.
Nicht verwertbare Reste werden thermisch verwertet. Der Sortierrest beträgt bei Altkleidern etwa 5 %.
Altschuhe werden ähnlich behandelt. Nach der Sortierung verbleibt ein Rest von etwa 10 %, der thermisch verwertet oder beseitigt wird.
Organisation der Sammlungen: Die Beteiligung gemeinnütziger Organisationen an der Sammlung ist unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise erfolgt bereits die Sammlung durch kommerzielle Unternehmen, die hierfür eine geringe Lizenzgebühr an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Daneben bestehen auch rein kommerzielle Sammlungen über Säcke, Container oder Sammelbehälter. Diese treten teilweise äußerlich wie gemeinnützige Sammlungen auf.
Die Eigenleistung der karitativen Organisationen hierbei ist jedoch stark unterschiedlich! Teilweise wird selbst das Sammeln bereits durch kommerzielle Unternehmen durchgeführt, die hierfür quasi eine (geringe) Lizenzgebühr an eine gemeinnützig anerkannte Organisation entrichten. Daneben gibt es rein kommerzielle Sammlungen über Säcke, Wäschekörbe oder Container, die teilweise den Anstrich einer gemeinnützigen Sammlung vermitteln.
Gesetzliche Vorgaben zur getrennten Sammlung
Nach § 20 Absatz 2 Nummer 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Alttextilien getrennt zu erfassen und zu verwerten.
Diese Pflicht gilt spätestens seit dem 01.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Alttextilien getrennt gesammelt werden, nicht nur Kleidung und Schuhe. Zur getrennten Sammlung zählen unter anderem:
Voraussetzung ist, dass die Textilien nicht stark verschmutzt sind, zum Beispiel durch Öl oder Farbe. Ziel der getrennten Erfassung ist die stoffliche Verwertung. Hochwertige Faserrohstoffe sollen recycelt und nicht als Sperr- oder Restmüll verbrannt werden.
Alttextilien und Export
Ein Teil der Altkleider wird exportiert und vor Ort weiter sortiert, aufbereitet und vermarktet. Diese Tätigkeiten schaffen Arbeitsplätze und ermöglichen den Zugang zu preisgünstiger Kleidung. Die weitere Nutzung erfolgt dabei in lokalen Strukturen und Märkten.
Sammlung
Bioabfälle werden kreisweit über Biotonnen erfasst. Sie bestehen überwiegend aus:
Für Grün- und Gartenabfälle stehen zusätzlich Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung.
In einigen Ortsteilen sind weitere Sammelstellen eingerichtet.
In den meisten Gemeinden gibt es außerdem:
Bei Schreddereinsätzen kann das zerkleinerte Material auf Wunsch als Mulchmaterial zurückgegeben werden.
Aufbereitung und Verwertung
Die über die Biotonnen gesammelten Bio- und Grünabfälle werden im Kompostwerk des beauftragten Entsorgungsunternehmens in Coesfeld-Brink aufbereitet.
Zunächst erfolgt eine Nachsortierung, bei der Fremdstoffe wie:
entfernt werden.
Anschließend werden die Bioabfälle vergoren. Dabei entsteht Biogas, das in einer benachbarten Anlage der WBC auf Erdgasqualität aufbereitet wird.
Die verbleibenden Gärreste werden zu hochwertiger Komposterde weiterverarbeitet. Diese erfüllt die erforderlichen Qualitätsstandards und kann unter anderem eingesetzt werden in:
Getrennt angelieferte Grünabfälle werden überwiegend:
Sammlung
Weltweit werden jährlich mehr als 20 Milliarden CDs, CD-ROMs und DVDs in den Umlauf gebracht. Viele dieser Datenträger veralten schnell oder fallen als Werbebeigaben an.
Da CDs überwiegend aus hochwertigem Kunststoff (Polycarbonat) bestehen und gut recycelbar sind, wurden verschiedene Sammelsysteme eingerichtet. Die Sammlung erfolgt:
Die Annahme auf den Wertstoffhöfen ist in der Regel kostenlos.
Aufbereitung und Verwertung
CDs bestehen hauptsächlich aus:
Die Beschichtung kann mit geringem Aufwand vom Kunststoff getrennt werden. Das gewonnene Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff. Es wird unter anderem eingesetzt in:
Das Recycling von CDs ist wirtschaftlich sinnvoll und trägt zur Einsparung von Erdöl und anderen nicht erneuerbaren Ressourcen bei.
Tipp
CDs mit persönlichen oder sensiblen Daten sollten vor der Entsorgung unbrauchbar gemacht werden. Dazu wird die beschichtete Unterseite der CD durch einen tiefen Kratzer beschädigt.
Sammlung
Druckerzubehör wie Tintenpatronen und Tonerkartuschen gilt als Elektrogerät, wenn es über elektronische Bauteile verfügt.
Dies ist der Fall, wenn ein Chip vorhanden ist, zum Beispiel für:
Durch diese elektronischen Komponenten benötigen die Kartuschen Strom und fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Solche Tonerkartuschen sind als Elektroschrott zu entsorgen.
Typisch für diese Kartuschen ist:
Die Erfassung erfolgt:
Darüber hinaus bestehen im Internet verschiedene Rücknahmesysteme für Druckerzubehör. Größere Fachgeschäfte oder Elektronikmärkte nehmen Druckerzubehör in der Regel auch zurück
Verwertung
Ein erheblicher Teil der Bestandteile von Druckerzubehör kann wiederverwendet werden. Der verbleibende Anteil wird überwiegend stofflich verwertet. Nicht verwertbare Reste werden thermisch verwertet.
Sammlung
Elektroschrott (E-Schrott) umfasst ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten sowie vergleichbare Geräte aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel aus Gewerbebetrieben.
Im Kreisgebiet wird Elektroschrott bereits seit 1996 getrennt gesammelt. Die Entsorgung über den Restmüll ist seitdem nicht zulässig.
Seit dem 24.03.2006 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Städte und Gemeinden zur getrennten Erfassung von Elektroaltgeräten. Die Sammlung erfolgt nach sechs Gerätekategorien.
Die Erfassung erfolgt:
Nachtspeicherheizgeräte werden als Sonderfall ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bei der Firma REMONDIS in Coesfeld angenommen: Tel. (02541) 9455-30
Gerätekategorien (Sammelgruppen)
Elektroaltgeräte werden getrennt nach folgenden sechs Sammelgruppen erfasst:
Für die Sammelgruppen 4 und 5 verbleiben nach Abzug der Erfassungskosten derzeit Erlöse. Diese Geräte werden über die WBC an spezialisierte Verwertungsbetriebe weitergegeben. Die erzielten Erlöse tragen zur Entlastung der Hausmüllgebühren bei.
Die übrigen Sammelgruppen werden den von den Herstellern beauftragten Entsorgungsunternehmen zur weiteren Verwertung überlassen.
Verwertung
Die Verwertung von Elektroschrott erfolgt nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In der Regel werden die Geräte:
Die getrennten Materialfraktionen werden an spezialisierte Verwertungsbetriebe übergeben. Je nach Geräteart müssen 70 bis 80 Prozent der Materialien verwertet werden.
Sammlung
Die Sammlung von Korken aus Naturkork erfolgt über 240-Liter-Mülltonnen auf den Wertstoffhöfen.
Zusätzlich bestehen in den Städten und Gemeinden freiwillig eingerichtete Sammelstellen.
Verwertung
Aufgrund der vergleichsweise geringen Sammelmengen und des hohen Erfassungsaufwands ist eine Verwertung von Naturkork sinnvoll, wenn sie mit einem gemeinnützigen Zweck verbunden ist.
Der Kreis Coesfeld hat sich daher entschieden, die gesammelten Korken dem Epilepsiezentrum Kork in Kork bei Kehl zur Aufbereitung zu überlassen. Dort werden die Korken im Rahmen einer Beschäftigungstherapie von Patienten aufbereitet.
Das Material wird anschließend als Korkgranulat weiterverwendet, zum Beispiel für:
Als Leichtverpackungen gelten Verkaufsverpackungen aus:
Kunststoffen, zum Beispiel:
Metallen, zum Beispiel:
Verbundmaterialien, zum Beispiel:
Nicht zu den Leichtverpackungen gehören:
Diese Abfälle werden nicht über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt.
Sammlung
Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen erfolgt über das privatwirtschaftliche Sammelsystem:
Die Finanzierung erfolgt über Lizenzentgelte der Hersteller. Die Kosten werden nicht über die kommunalen Abfallgebühren gedeckt.
Für die Verwertung ist es ausreichend, Verpackungen restentleert abzugeben. Ein Ausspülen mit frischem Wasser ist aus ökologischen Gründen nicht erforderlich.
Soweit möglich, sollten Materialien getrennt werden, zum Beispiel:
Aufbereitung und Verwertung
Nach der Sammlung werden die Abfälle in Sortieranlagen nach Materialarten getrennt, unter anderem in:
Der derzeitige Sortierrest beträgt etwa 40 Prozent. Dieser Anteil wird thermisch verwertet oder beseitigt.
Die getrennten Wertstofffraktionen werden an Aufbereitungs- oder Verwertungsbetriebe weitergegeben und dort weiterverarbeitet.
Pfandverpackungen
Seit dem 01.01.2003 gehören bepfandete Einwegverpackungen bestimmter Getränke nicht mehr zum Sammelsystem der Gelben Säcke und Tonnen. Diese Verpackungen werden – ebenso wie Mehrwegverpackungen – über den Handel zurückgenommen
Zusätzliche Informationen zur Nutzung der Gelben Tonne:
Speisereste aus privaten Haushalten gelten als Bioabfälle und werden über die Biotonne entsorgt. Dies gilt auch für vergleichbare Kleinmengen von Speiseresten aus anderen Herkunftsbereichen.
Für die Entsorgung größerer Mengen Speisereste, zum Beispiel aus Gastronomiebetrieben, stehen gesonderte Regelungen zur Verfügung. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt zur Entsorgung von Speiseresten.
Entsorgung von Speiseresten (Merkblatt / PDF-Datei / 37 Kb)