Eine zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung ist essenziell für eine saubere und nachhaltige Region. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Zuständigkeiten, Sammelsystemen und Gebühren im Kreis Coesfeld.
Im Kreis Coesfeld sind die Städte und Gemeinden für das Einsammeln von Abfällen verantwortlich. Die spezifischen Sammelsysteme können je nach Kommune variieren und sind auf den jeweiligen Internetseiten der Städte und Gemeinden des Kreises detailliert beschrieben. Neben privaten Haushalten nutzen auch andere Abfallerzeuger wie Landwirte, Dienstleister und Gewerbebetriebe diese Systeme, sofern deren Abfälle in Art und Menge kompatibel sind.
Die anfallenden Kosten für Sammlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle werden über Gebührenbescheide auf die angeschlossenen Grundstücke bzw. deren Eigentümer in den jeweiligen Städten und Gemeinden umgelegt.
Mit Ausnahme der Stadt Lüdinghausen haben alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld die Aufgaben der Abfallsammlung und -beförderung an den Kreis übertragen. Der Kreis hat die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) mit der Umsetzung dieser Aufgaben betraut.
Für die Verwertung der von den Städten und Gemeinden eingesammelten Abfälle ist der Kreis zuständig; er hat diese Aufgabe zum 01.01.1997 auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), eine 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises, übertragen. Die WBC wiederum beauftragt Fremdfirmen mit der eigentlichen Verwertung. Die dabei entstehenden Kosten werden gemeinsam mit den Kosten für die Beseitigung den Städten und Gemeinden in Rechnung gestellt, die die jeweiligen Abfälle angeliefert haben.
Ausnahmen bestehen für Abfälle, für die es privatwirtschaftliche Rücknahmesysteme gibt. Dies gilt zurzeit für Verpackungen sowie Elektrogeräte. Für deren Entsorgung einschließlich der Kosten sind ausschließlich deren Hersteller und Vertreiber zuständig. Folglich werden diese Kosten auf den Verkaufspreis der Waren umgelegt. Eine Ausnahme von der Ausnahme gibt es derzeit für die Elektroaltgeräte. Je nach Marktlage werden ausgewählte Sammelgruppen von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern selbst entsorgt, sofern dies wirtschaftlich von Vorteil ist.
Eine korrekte Mülltrennung trägt entscheidend zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung bei. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Sammelsystemen sowie detaillierte Sortierhinweise finden Sie auf den Websites der jeweiligen Städte und Gemeinden. Zusätzlich bieten Abfuhrkalender und Broschüren eine praktische Übersicht über die Entsorgungstermine und Regelungen.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) stellt eine allgemeine Sortieranleitung für Abfälle als PDF-Download zur Verfügung, um Ihnen die richtige Trennung zu erleichtern.
Entsorgung nicht typischer Haushaltsabfälle
Bestimmte Abfallarten sind von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem:
Unabhängig davon, ob diese Abfälle aus privaten oder gewerblichen Tätigkeiten stammen, ist der Erzeuger selbst für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich. Auf den Wertstoffhöfen im Kreis Coesfeld stehen jedoch privatwirtschaftlich betriebene Sammelbehälter zur Verfügung. Die Nutzung dieser Behälter ist kostenpflichtig.
Wie viel Abfall in den einzelnen Städten und Gemeinden anfällt, können Sie der aktuellen Abfallbilanz entnehmen. Diese gibt einen Überblick über die gesammelten Abfallmengen und hilft, das Abfallaufkommen langfristig zu optimieren.