Für Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft in Folge von Baumaßnahmen oder ähnlichen Eingriffen besteht eine Ausgleichsverpflichtung. Dieser Naturschutzausgleich kann durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf anderen Flächen, über Zahlung von Ersatzgeldern oder durch den Erwerb von Ökopunkte erfolgen. Hier setzt das Ausgleichsflächenmanagement der WBC an. Es bietet Kommunen, privaten und gewerblichen Investoren neue, schnelle und einfache Abwicklungsmöglichkeiten, wenn ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden muss.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) führt für den Kreis Coesfeld ein so genanntes Ausgleichsflächenmanagement durch. Dabei werden Flächen erworben und ökologisch aufgewertet. Diese Aufwertung wird in Ökopunkten beziffert. Den Ökopunkten stehen die Aufwertungskosten sowie Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen gegenüber, die somit den Preis je Ökopunkt festlegen.
Der Flächenpool ist die Sammlung von potentiellen Ausgleichsflächen, auf denen zukünftige Eingriffe durch Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert werden können. Für Ausgleichsflächen werden daher nur solche Flächen in Betracht gezogen, die gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufwertungsfähig und aufwertungsbedürftig sind.
Ist die Ausgleichsmaßnahme auf einer Fläche abgeschlossen, wird diese aus dem Flächenpool herausgenommen und ins Ökokonto der WBC eingebucht.
Die durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen Flächenaufwertung im Flächenpool der WBC umfassen die Entwicklung von extensiven Wiesen oder Weiden, die Anlage von Hecken, Waldrändern, Waldaufforstungen oder der Wiederherstellung der natürlichen Fließgewässerdynamik.
Der Ausgleichsflächenpool der WBC verfügt inzwischen über eine Gesamtgröße von 105 ha. Bis zum Jahresanfang 2020 wurden darin über 2,7 Millionen Ökopunkte verbucht.
Im Ökokonto befinden sich die aufgewerteten Ausgleichsflächen mit ihren jeweils zum Erwerb stehenden Ökopunkten.
Private und gewerbliche Investoren sowie Kommunen, die im Zusammenhang mit der Planung/Umsetzung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen durchführen müssen, können die im Ökokonto verzeichneten Ökopunkte erwerben; die dann vom Ökokonto abgebucht werden.