WBC_2021-6163_Abfalltonnen
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Abfallentsorgung

Sammlung und Transport

Für das Einsammeln der Abfälle sind zunächst die Städte und Gemeinden zuständig. Die Erfassungs- bzw. Sammelsysteme für die verschiedenen Abfallarten können daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren.  Sie sind in der Regel auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld ausführlich dargestellt. Neben Haushalten sind auch sonstige Abfallerzeuger (z. B. Landwirte, Dienstleistungsanbieter und Gewerbetreibende) an diese Erfassungssysteme angeschlossen, sofern deren Abfälle nach Art und Menge hierüber entsorgt werden können. Die Kosten für die kommunalen Sammelsysteme werden gemeinsam mit den Verwertungs- und Beseitigungskosten über Gebührenbescheide auf die an die Entsorgung angeschlossenen Grundstücke bzw. deren Besitzer in den jeweiligen Städten und Gemeinden umgelegt.

Mit Ausnahme der Stadt Lüdinghausen haben die Städte und Gemeinden im Kreis im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe der Sammlung und des Transportes von Abfällen auf den Kreis übertragen. Dieser wiederum hat die WBC mit der Umsetzung beauftragt. 

 


Weitere Infos zum Einsammeln und Transport von Abfällen finden Sie auch auf unserer Seite:

  • Sammlung
Sortieranleitung 1
Sortieranleitung 2

Ausführliche Sortierhinweise für Abfälle finden Sie in den Informationsmedien der Städte und Gemeinden (Internetseiten, Abfuhrkalender, Broschüren etc.); eine Zusammenfassung für das gesamte Kreisgebiet gibt die allgemeine Sortieranleitung der WBC wieder:

Nicht typische Haushaltsabfälle (z. B. Bauschutt, Bauholz oder Baumischabfälle, die bei kleineren Renovierungsmaßnahmen anfallen, Gartenbauhölzer, Altautos sowie Autoteile) sind von der kommunalen Erfassung ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich angefallen sind. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist der jeweilige Abfallerzeuger selbst verantwortlich. Auf den Wertstoffhöfen gibt es gleichwohl dafür gesonderte privatwirtschaftlich vorgehaltene Sammelbehälter, deren Benutzung dementsprechend kostenpflichtig ist.

Nicht kommunal, sondern privatwirtschaftlich eingerichtet sind die Erfassungssysteme für Verpackungen (Gelbe Tonne, Altglas) einschließlich ihrer Finanzierung; die Sammelsysteme für Altkleider und Schuhe sind entweder von gemeinnützigen oder privatwirtschaftlichen Organisationen eingerichtet.

Die Sammelmengen in den Städten und Gemeinden können Sie der Abfallbilanz entnehmen.

 

Verwertung und Beseitigung

Bis Anfang der 80-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde der im Kreis anfallende Abfall fast ausschließlich auf Deponien abgelagert, also beseitigt. Schritt für Schritt haben dann der Kreis Coesfeld, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Betreiber von privaten Rücknahmesystemen für verschiedene Abfallarten Verwertungsmöglichkeiten eingerichtet. Sie sind im Folgenden aufgeführt. Auf einer separaten Seite finden Sie die entsprechenden Entsorgungswege mit entsprechenden Hinweisen zu den Sammeleinrichtungen.

  • Altglas
  • Altholz
  • Altkleider / Schuhe
  • Altkunststoffe
  • Altmetall
  • Altpapier
  • Altreifen, Altautos
  • Bioabfälle / Grünabfälle
  • CDs
  • Elektronikschrott (E-Schrott)
  • Korken
  • Kühlgeräte
  • Leichtverpackungen (LVP; Gelbe Tonne / Gelber Sack)
  • Speisereste
  • gemischter Sperrmüll
  • Restmüll

Für die Verwertung der von den Städten und Gemeinden eingesammelten Abfälle ist der Kreis zuständig; er hat diese Aufgabe zum 01.01.1997 auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), eine 100%ige Tochtergesellschaft des Kreises, übertragen. Die WBC wiederum beauftragt Fremdfirmen mit der eigentlichen Verwertung. Die dabei entstehenden Kosten werden gemeinsam mit den Kosten für die Beseitigung den Städten und Gemeinden in Rechnung gestellt, die die jeweiligen Abfälle angeliefert haben.

Ausnahmen bestehen für Abfälle, für die es privatwirtschaftliche Rücknahmesysteme gibt. Dies gilt zur Zeit für Verpackungen sowie Elektrogeräte. Für deren Entsorgung einschließlich der Kosten sind ausschließlich deren Hersteller und Vertreiber zuständig. Foglich werden diese Kosten auf den Verkaufspreis der Waren umgelegt. Eine Ausnahme von der Ausnahme gibt es derzeit für die Elektroaltgeräte. Je nach Marktlage werden ausgewählte Sammelgruppen von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern selbst entsorgt, sofern dies wirtschaftlich von Vorteil ist.