Die WBC erstellt jeweils zu Anfang eines Jahres eine Bilanz über die dem Kreis Coesfeld als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) zur Entsorgung überlassenen Abfälle. Hierunter fallen
Daneben enthält diese Bilanz nachrichtlich auch die
Nicht überlassungspflichtige Abfälle, wie z. B. Bauschutt, Baumischabfälle, Bauholz und Gartenbauhölzer (die z. B. gegen ein Entgelt vom Entsorger auf den Wertstoffhöfen angenommen werden), sowie verwertbare Abfälle aus dem Gewerbe finden keinen Eintrag in die Abfallbilanz.
Einen Sonderfall stellen die Elektroaltgeräte dar. Angaben über die Mengen verschiedener Sammelgruppen Elektroaltgeräten fehlen, soweit diese nach Rücknahme durch die Städte und Gemeinden an Verwerter weitergegeben wurden, die von den Vertreibern der Geräte mit der Entsorgung beauftragt worden sind. Dies betrifft insbesondere die Sammelgruppen Kühlgeräte, Geräte der Informations- und Unterhaltungselektronik sowie Entladungslampen. Die dort ermittelten Gewichte wurden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht zur Verfügung gestellt. Bekannt sind jeweils nur die Mengen, die von den örE selbst verwertet wurden.
Die Abfallstatistik des jeweiligen Vorjahres finden Sie in unseren Statusberichten: