Asbest und Mineralwolle enthalten gesundheitsschädigende Stoffe. Beides darf daher NICHT auf die übliche Weise über Restmüllbehälter oder Container für Baumischabfälle bzw. Bauschutt entsorgt werden.
Asbest ist ein natürlich vorkommendes faseriges Mineral, das aufgrund seiner feuerfesten Eigenschaften häufig im Baubereich eingesetzt wurde.
Asbesthaltige Materialien sind fast immer hellgrau, grau oder graubraun, nie jedoch absolut weiß oder glänzend. Asbestpappe ist weich und brüchig; an den Bruchstellen sind meist mit dem bloßen Auge Einzelfasern oder Faserbündel erkennbar.
U.a. folgende Produkte können Asbest als Zuschlagstoff enthalten:
Fassadenplatten; Dachbedeckungen (Wellasbestzementplatten, Eternit®), Heizungs- und Klimaanlagen, Abluftschächte, mineralische Rohre, Bodenbeläge, Isolierpappen, Isolierschnüre, ältere Nachtspeicherheizgeräte / Nachtspeicheröfen
Anwendungsverbot
Asbesthaltige Produkte dürfen inzwischen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, sind jedoch noch häufig in Altbauten vorzufinden. Einmal demontierte Materialien, z. B. Fassadenplatten, dürfen nicht wieder verwendet werden.
Gesundheitsgefahren
Bei Asbest handelt es sich um ein gesundheitsgefährdendes Material. Die Gefahr besteht darin, dass dünne Fasern und deren Bruchstücke über die Atmungsorgane aufgenommen werden, bis in das Lungengewebe vordringen und sich hier festsetzen können.
Im eingebauten Zustand setzen asbesthaltige Produkte in Innenräumen keine Fasern frei, sofern sie nicht mechanisch behandelt werden oder starken Erschütterungen ausgesetzt sind. Größere Emissionen können von schwach gebundenen Asbestprodukten (Spritzasbest, Asbestpappen und -schnüre) ausgehen, aber auch von Asbestzementplatten in der Außenanwendung, wenn sie sich im verwitterten Zustand befinden.
Bis ca. 1995 hergestellte Mineralwolle (= Dämmstoffe aus Glas- oder Steinwolle) besteht häufig aus Fasern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht frei von Krebsverdacht sind. Da man sie nicht ohne Weiteres von unbedenklicher Ware unterscheiden kann, werden sämtliche Mineralwollabfälle grundsätzlich wie Asbest als gefährlicher Abfall eingestuft.
Bei Abbruch- oder Umbaumaßnahmen muss zunächst geprüft werden, ob asbesthaltige Produkte oder Mineralwolle vorliegen. Die eigenständige Entfernung und Entsorgung von Asbest und Mineralwolle ist in Deutschland nur eingeschränkt möglich: Generell sollten größere Abbruch- oder Umbaumaßnahmen, bei denen insbesondere mit asbesthaltigen Stoffen hantiert werden muss, von einem sachkundigen Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Expertinnen und Experten verfügen über das notwendige Fachwissen sowie die Schutzausrüstung um eingehende Untersuchungen durchzuführen. Nur festgebundener Asbest, also Asbest in Zement oder anderen Materialien eingebunden, darf unter Umständen selbst entsorgt werden. Bei unsachgemäßer Handhabung kann die Belastung der Arbeitsluft auf mehrere Millionen Fasern pro Kubikmeter Luft ansteigen.
Größere Maßnahmen sind in Abhängigkeit von der Menge des anfallenden Asbestabfalls in der Regel auch anzeigepflichtig bei der Bezirksregierung Münster, Abteilung Arbeitsschutz. Lassen Sie sich in jedem Fall die entsprechende Sachkunde nachweisen. Weitere Hinweise: Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Privatpersonen im Kreis Coesfeld dürfen Kleinmengen (bis ca. 2 t bzw. 2-3 m3) asbesthaltiger Baustoffe sowie Mineralfaserwolle (Dämmstoffe) nach Terminabsprache bei der Firma Remondis anliefern. Bitte Kontakt unter folgender Rufnummer aufnehmen:
Firma REMONDIS
Brink 37 a, 48653 Coesfeld
Tel: (02541) 9455-30
Voraussetzungen:
Die Anlieferung ist kostenpflichtig: Die jeweils gültigen Entgelte können bei der Fa. Remondis erfragt werden.
Bei größeren Mengen sollte die Entsorgung unbedingt durch ein sachkundiges Unternehmen (Fachfirma oder Containerdienst) erfolgen. Adressen geeigneter Unternehmen finden sich im Internet.