Für Alttextilien gelten ab dem 1. Januar 2025 neue EU-weite Regelungen. Ab dann sollen alte und ausrangierte Kleidungsstücke und sonstige Textilien nicht mehr über den Hausmüll, sondern nur noch über Sammelcontainer entsorgt werden.
Bereits seit Januar 2023 gilt im Kreis Coesfeld die Getrenntsammlung für Alttextilien. Hierzu wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden Sammlungen von karitativen oder kommerziellen Einrichtungen jeweils zwei kommunale Sammelcontainer für Alttextilien auf den Wertstoffhöfen im Kreis ergänzt.
„Die Behälter wurden bereits Anfang 2023 aufgestellt, da das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) den Kreis, die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Alttextilien aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln und zu verwerten“, erklärt Stefan Bölte, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), den Hintergrund dieser Maßnahme. Die Verpflichtung zur Sammlung wurde mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Kreis übertragen, der wiederum die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH mit der Durchführung beauftragt hat.
Bis dahin wurden Altkleider, die kaputt oder verschlissen waren, über den Restmüll entsorgt. Dies änderte sich mit der neuen Regelung, die eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien vorgibt. Ziel davon ist, das Recycling von und den nachhaltigen Umgang mit Kleidung und somit die Kreislaufwirtschaft zu verbessern.
Bisher wurde zwischen gut erhaltene Kleidung und Textilien sowie Kleidung und Textilien, die stark beschädigt oder verunreinigt sind, und nicht mehr getragen oder verwendet werden können, unterschieden. Erstere wurde zu Sammelcontainer von karitativen oder kommerziellen Einrichtungen gebracht. Letztere wurde über die Restmülltonne entsorgt.
Jetzt sollen alle Textilien getrennt gesammelt werden, nicht nur die gut erhaltenen, die noch weiterverwendet, gespendet oder verkauft werden können. Auch beschädigte, leicht verunreinigte und nicht mehr tragbare Textilien, Schuhe und Kleidungsstücke, sowie Schnitt- und Textilabfälle und Gebrauchstextilien (z. B. Handtücher, Bettwäsche und Tischdecken) gehören in Sammelcontainer. Aber: Stark verschmutzte Kleidung und Stoffe, etwa mit Öl oder Farben, gehören weiterhin in den Restmüll. Sie können den Recyclingprozess unnötig schaden.
Auf den Wertstoffhöfen im Kreis Coesfeld stehen seit Januar 2023 je zwei kommunale Sammelcontainer für Alttextilien bereit. Zusätzlich informieren Schilder darüber, welche Textilien hier entsorgt werden können. Insbesondere nicht mehr tragbare Kleidung, verschmutzte und zerrissene Kleidung, Stoffreste, Stoffbezüge, sowie Gardinen, Woll- und Baumwollteppiche können in diesen Containern eingeworfen werden.
Bei gemeinnützigen Sammlungen liegt der Fokus bekanntermaßen auf der Wiederverwendung der gesammelten Waren. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), das die Wiederverwendung vor der stofflichen Verwertung, also dem Recycling, und vor der Entsorgung einordnet. Die Inhalte des Restmülls werden nicht recycelt oder wiederverwertet, sondern verbrannt. „Untersuchungen des eingesammelten Restmülls haben ergeben, dass ein erheblicher Anteil davon aus Textilien besteht – daher ist es wichtig, auch diese separat zu erfassen“, erklärt Stefan Bölte, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC). „Die getrennte Sammlung aller Textilabfälle – darunter auch abgenutzte Bettwäsche, Gardinen, Woll- und Baumwollteppiche, Stoffreste und Schnittreste, selbst wenn sie verschmutzt sind – legt den Schwerpunkt auf die stoffliche Verwertung, also das Recycling. So soll verhindert werden, dass wertvolle Faserrohstoffe als Restmüll in der Verbrennung landen“, führt er weiter aus.
Gemeinnützige Einrichtungen und Verbände sammeln seit Langem erfolgreich gut erhaltene Alttextilien, sowohl lokal im Kreis Coesfeld als auch darüber hinaus. Die getrennte Erfassung von Altkleidern und Schuhen trägt erheblich zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz bei und erfolgt weiterhin über Sammelcontainer in den Gemeinden sowie durch Haushaltssammlungen. Die kommunale Sammlung konzentriert sich vor allem auf Alttextilien, die von gemeinnützigen Organisationen nicht angenommen werden.
„Im Kreis herrschte unter allen Beteiligten Einigkeit darüber, kein umfassendes Konkurrenzsystem zu den bewährten gemeinnützigen Sammlungen aufzubauen“, erklärt Stefan Bölte. „Für Kleidungsstücke und Textilien, die so gut erhalten sind, dass sie weiter genutzt werden können, stehen an den Wertstoffhöfen natürlich auch weiterhin Altkleider-Sammelcontainer der karitativen Sammler bereit.“