Gefährliche Abfälle - auch: Sonderabfälle - sind Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr für Mensch und / oder Umwelt darstellen. Daher werden an ihre Entsorgung besonders hohe Anforderungen gestellt.
Welche Abfälle müssen besonders umweltverträglich entsorgt werden?
Abfallart | Warum besondere Entsorgung? | Entsorgungsmöglichkeit |
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Altmedikamente |
Spraydosen mit Restinhalten enthalten Treibgase und stehen unter Druck; Altmedikamente könnten, wenn sie offen in Mülltonnen liegen, insbesondere von Kindern missbräuchlich verwendet werden. |
Spraydosen mit Restinhalten am Schadstoffmobil abgeben. |
Batterien (Knopf- und Stabbatterien) |
Batterien können Schwermetalle oder Quecksilber enthalten. | Es besteht eine Rückgabemöglichkeit (grüne Sammelbox) in allen Geschäften, die Batterien verkaufen, am Schadstoffmobil sowie über die Sammelcontainer für Elektrokleingeräte. Besser: Netzbetriebene Geräte verwenden! |
Kosmetika |
Kosmetika enthalten oft wassergefährdende Stoffe (Treibgase, Lösungsmittel, Öle etc. ). | Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: Möglichst aufbrauchen!) |
Kühlgeräte (wie Kühlschränke und Gefriertruhen) |
Kühlgeräte können schädliche Kühlmittelflüssigkeiten, FCKW -haltige Schäume sowie schadstoffhaltige Kondensatoren enthalten. | Abgabe an den Wertstoffhöfen. |
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen |
Diese enthalten Leuchtstoffmittel wie Quecksilber oder Natrium. |
Abgabe an den Wertstoffhöfen, in Coesfeld außerdem am Schadstoffmobil. |
Feuerlöscher | Je nach Art des Inhaltes ist dieser mehr oder weniger wassergefährdend und muss gesondert entsorgt werden. Außerdem stehen die Behälter unter Druck, sofern sie nicht vollständig entleert sind. | Abgabe beim Feuerlöschkundendienst, den Verkaufsstellen oder am Schadstoffmobil. |
Spraydosen mit Restinhalten | Restinhalte sind zumeist mehr oder weniger umweltschädlich. Außerdem stehen nicht vollständig entleerte Spraydosen unter Druck. | Abgabe beim Schadstoffmobil (entleerte Dosen gehören in die Gelbe Tonne). |
Auto: Autopflegemittel wie Rostschutzmittel, Frostschutzmittel, Poliermittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit |
Autopflegemittel enthalten zumeist wassergefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Öle, Säuren etc. ). | Abgabe am Schadstoffmobil. |
Autobatterien, Motorradbatterien | Autobatterien enthalten Säuren und Blei. |
Rückgabe bei Neukauf: Auto- oder Motorradbatterien unterliegen der Pfandpflicht (7,50 € pro Stück); diese entfällt, wenn eine alte Auto- bzw. Motorradbatterie zurückgegeben wird. Im Übrigen ist die Abgabe am Schadstoffmobil möglich. Auf Wunsch wird die Annahme quittiert. Bitte fragen Sie hierzu bei dem Personal am Schadstoffmobil nach. |
Altöl (Mineralöl) |
Altöl ist stark wassergefährdend. Altöl ist in der Regel giftig und kann andere Schmier- und Betriebsstoffe sowie Fremdstoffe (Aschen, Metallabrieb u. ä.) und Reste von Additiven enhalten. |
Verkaufsstellen für Mineralöle sind verpflichtet, beim Verkauf frischer Öle Altbestände in der gleichen Menge zurückzunehmen (gegebenenfalls Kaufbeleg für spätere Entsorgung aufbewahren!). Sonstige Reste können auch kostenpflichtig am Schadstoffmobil (siehe unten) abgegeben werden. |
Speiseöl | Größere Mengen flüssiger Speiseöle können aus Müllfahrzeugen auslaufen und die Straßen verunreinigen. | Kleinmengen flüssiger Speiseöle (max. aus einer Haushaltsfritteuse) können in geschlossenen Behältern in den Restmüll gegeben werden. Größere Mengen, z. B. aus Imbiss-Stuben, müssen über Altfettverwerter entsorgt werden. In einigen Gemeinden ist auch eine Rückgabe am Wertstoffhof über spezielle Pfandeimer möglich. |
mit Altöl, Kraftstoff o.ä. verunreinigter Boden |
(siehe z.B. Altöl) | Ölunfälle u.ä. müssen in der Regel dem Kreis Coesfeld, Untere Wasserbehörde, angezeigt werden. Der verunreinigte Boden muss abgetragen und z. B. über einen Containerdienst auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. |
Reinigungs- und Pflegemittel, die besonders reizend oder ätzend wirken, wie Abflussreiniger, Waschbenzin, Desinfektionsmittel, Fleckentferner, Herd- und Backofenreiniger, Entkalker | Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen etc. ). | Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: möglichst aufbrauchen!) |
Hobby- und Heimwerkerbereich: Abbeizmittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Fugendichtungsmittel, Imprägniermittel, Klebstoffe, Lösungsmittel und Verdünner |
Diese Stoffe enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen etc. ). | Abgabe am Schadstoffmobil; ausgehärtete Reste von Farben, Klebstoffen und Fugendichtungsmitteln können über den Restmüll entsorgt werden. (Besser: möglichst aufbrauchen!) |
Garten: Reste von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln |
Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe / Gifte. | Abgabe am Schadstoffmobil. |
Elektrogeräte | Elektrogeräte enthalten je nach Gerätetyp mehr oder weniger Schwermetalle, Quecksilber, Cadmium etc. . | Abgabe in die entsprechenden Sammelbehältnisse auf den Wertstoffhöfen. |
imprägniertes Altholz (Dachlatten, Dachsparren, Gartenbauhölzer wie Palisaden, Rundhölzer, Sichtschutzwände, Eisenbahnschwellen) |
Diese Stoffe enthalten je nach Behandlungsverfahren Schwermetalle, giftige Salze, Teeröle o.ä. . | Kleinmengen werden zum Teil auf den kommunalen Wertstoffhöfen angenommen. Anderenfalls Anlieferung selbst oder über Containerdienste beispielsweise zur Fa. REMONDIS, Coesfeld, Brink 37a, Tel. 02541/945520. |
Munition; Schusswaffen, Feuerwerkskörper, sonstige Kampfmittel (Bomben, Granaten etc. ) |
Hier ist besondere Vorsicht erforderlich aufgrund möglicher Verletzungsgefahren sowie missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte! Von Munitionskörpern (Patronen) geht bei normalem Umgang keine unmittelbare Gefahr aus. |
Munitionsreste, Feuerwerkskörper und Schusswaffen (Pistolen, Gewehre, Signalpistolen etc. ) können bei den örtlichen Polizeistationen abgegeben werden. Sofern man nicht berechtigt ist, diese mitzuführen, sollte voher Kontakt zur Dienststelle Coesfeld ( Tel. 02541/140) aufgenommen werden. Kampfmittel nicht berühren, das örtliche Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle umgehend informieren! |
asbesthaltige Produkte; Mineralwolle (Eternit, Fassadenplatten, Abluftschächte, Isolierschnüre; Dämmwolle / Glasfaserwolle etc. ) |
Diese Stoffe können durch Einatmen freigesetzter Fasern oder Partikel Asbestose, Lungenkrebs u.ä. auslösen. | Kleinmengen: Fa. Remondis, Coesfeld (weiteres siehe Beseitigung), anderenfalls über geeignete Containerdienste. |
Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie wirklich Produkte benötigen, die in ihrer Herstellung, Anwendung und / oder Entsorgung stark umweltgefährdend sind!
Wenden Sie besser umweltfreundliche Verfahren an und greifen Sie lieber auf Produkte zurück, die mit dem "Blauen Umweltengel" ausgezeichnet sind. Viele dieser sind nicht frei von Schadstoffen, jedoch die schadstoffarme Alternative. Benutzen Sie jedoch auch diese Produkte sparsam.
Für viele Sonderabfälle aus dem privaten Bereich (Kleinmengen) steht kreisweit das Schadstoffmobil zur Verfügung. Jede Stadt bzw. Gemeinde hat ihren eigenen Einsatzplan für das Schadstoffmobil. Die aktuellen Sammeltermine und Standorte finden Sie unten, beachten Sie bitte aber auch die Hinweise in der Zeitung oder im Entsorgungskalender Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Bei der Anlieferung von Sonderabfällen sollten einige allgemeingültige Regeln beachtet werden:
Übrigens: Die Benutzung des Schadstoffmobils ist mit Ausnahme von Altöl kostenlos!
Sonstige (gewerbliche) Abfallerzeuger dürfen Sonderabfälle in haushaltsüblicher Art und Menge über das Schadstoffmobil entsorgen, sofern sie an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind, also von ihrer zuständigen Stadt bzw. Gemeinde Müllgebührenbescheide erhalten. Alle anderen gewerblichen Abfallerzeuger müssen selbst einen geeigneten Entsorger beauftragen. Die (ordnungsgemäße) Entsorgung größerer Mengen muss in der Regel gegenüber der unteren Abfallwirtschaftsbehörde (= Kreisverwaltung Coesfeld) durch Begleit- oder Übernahmescheine, die der Entsorger ausstellt, nachgewiesen werden können.