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Sonderabfall

Gefährliche Abfälle - auch: Sonderabfälle - sind Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr für Mensch und / oder Umwelt darstellen. Daher werden an ihre Entsorgung besonders hohe Anforderungen gestellt.

Welche Abfälle müssen besonders umweltverträglich entsorgt werden?

 

Abfallart Warum besondere Entsorgung? Entsorgungsmöglichkeit

Altmedikamente
(Tabletten, Salben, Fläschchen mit Restinhalten; Spraydosen mit Restinhalten!)

Spraydosen mit Restinhalten enthalten Treibgase und stehen unter Druck;
Altmedikamente könnten, wenn sie offen in Mülltonnen liegen, insbesondere von Kindern missbräuchlich verwendet werden.

Spraydosen mit Restinhalten am Schadstoffmobil abgeben.
Andere Altmedikamente gehören in die Restmülltonne. (Wenn ein Missbrauch zu befürchten ist, gut getarnt unter den Hausmüll mischen oder in Zeitungspapier einwickeln / weiter Hinweise siehe auch hier:
 017_Flyer Entsorgung Arzneimittel

Batterien
(Knopf- und Stabbatterien)
Batterien können Schwermetalle oder Quecksilber enthalten. Es besteht eine Rückgabemöglichkeit (grüne Sammelbox) in allen Geschäften, die Batterien verkaufen, am Schadstoffmobil sowie über die Sammelcontainer für Elektrokleingeräte. Besser: Netzbetriebene Geräte verwenden!

Kosmetika
(Haarspray, Nagellack, Nagellackentferner  etc. )

Kosmetika enthalten oft wassergefährdende Stoffe (Treibgase, Lösungsmittel, Öle  etc. ). Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: Möglichst aufbrauchen!)
Kühlgeräte
(wie Kühlschränke und Gefriertruhen)
Kühlgeräte können schädliche Kühlmittelflüssigkeiten,  FCKW -haltige Schäume sowie schadstoffhaltige Kondensatoren enthalten. Abgabe an den Wertstoffhöfen.
Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen
Diese enthalten Leuchtstoffmittel wie Quecksilber oder Natrium.

Abgabe an den Wertstoffhöfen, in Coesfeld außerdem am Schadstoffmobil.
Auch nehmen einige Verkaufsstellen Energiesparlampen zurück. 

Feuerlöscher Je nach Art des Inhaltes ist dieser mehr oder weniger wassergefährdend und muss gesondert entsorgt werden. Außerdem stehen die Behälter unter Druck, sofern sie nicht vollständig entleert sind. Abgabe beim Feuerlöschkundendienst, den Verkaufsstellen oder am Schadstoffmobil.
Spraydosen mit Restinhalten Restinhalte sind zumeist mehr oder weniger umweltschädlich. Außerdem stehen nicht vollständig entleerte Spraydosen unter Druck. Abgabe beim Schadstoffmobil (entleerte Dosen gehören in die Gelbe Tonne).
Auto:
Autopflegemittel wie Rostschutzmittel, Frostschutzmittel, Poliermittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit
Autopflegemittel enthalten zumeist wassergefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Öle, Säuren  etc. ). Abgabe am Schadstoffmobil.
Autobatterien, Motorradbatterien Autobatterien enthalten Säuren und Blei.

Rückgabe bei Neukauf: Auto- oder Motorradbatterien unterliegen der Pfandpflicht (7,50 € pro Stück); diese entfällt, wenn eine alte Auto-  bzw.  Motorradbatterie zurückgegeben wird. Im Übrigen ist die Abgabe am Schadstoffmobil möglich. Auf Wunsch wird die Annahme quittiert. Bitte fragen Sie hierzu bei dem Personal am Schadstoffmobil nach. 

Altöl (Mineralöl)

Altöl ist stark wassergefährdend. Altöl ist in der Regel giftig und kann andere Schmier- und Betriebsstoffe sowie Fremdstoffe (Aschen, Metallabrieb u. ä.) und Reste von Additiven enhalten. 

Verkaufsstellen für Mineralöle sind verpflichtet, beim Verkauf frischer Öle Altbestände in der gleichen Menge zurückzunehmen (gegebenenfalls Kaufbeleg für spätere Entsorgung aufbewahren!).  Sonstige Reste können auch kostenpflichtig am Schadstoffmobil (siehe unten) abgegeben werden.
Speiseöl Größere Mengen flüssiger Speiseöle können aus Müllfahrzeugen auslaufen und die Straßen verunreinigen. Kleinmengen flüssiger Speiseöle (max. aus einer Haushaltsfritteuse) können in geschlossenen Behältern in den Restmüll gegeben werden. Größere Mengen, z. B. aus Imbiss-Stuben, müssen über Altfettverwerter entsorgt werden.
In einigen Gemeinden ist auch eine Rückgabe am Wertstoffhof über spezielle Pfandeimer möglich.
mit Altöl, Kraftstoff  o.ä.
verunreinigter Boden
(siehe  z.B.  Altöl) Ölunfälle  u.ä.  müssen in der Regel dem Kreis Coesfeld, Untere Wasserbehörde, angezeigt werden. Der verunreinigte Boden muss abgetragen und z. B. über einen Containerdienst auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden.
Reinigungs- und Pflegemittel, die besonders reizend oder ätzend wirken, wie Abflussreiniger, Waschbenzin, Desinfektionsmittel, Fleckentferner, Herd- und Backofenreiniger, Entkalker Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen  etc. ). Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: möglichst aufbrauchen!)
Hobby- und Heimwerkerbereich:
Abbeizmittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Fugendichtungsmittel, Imprägniermittel, Klebstoffe, Lösungsmittel und Verdünner
Diese Stoffe enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen  etc. ). Abgabe am Schadstoffmobil; ausgehärtete Reste von Farben, Klebstoffen und Fugendichtungsmitteln können über den Restmüll entsorgt werden. (Besser: möglichst aufbrauchen!)
Garten:
Reste von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe / Gifte. Abgabe am Schadstoffmobil.
Elektrogeräte Elektrogeräte enthalten je nach Gerätetyp mehr oder weniger Schwermetalle, Quecksilber, Cadmium  etc. . Abgabe in die entsprechenden Sammelbehältnisse auf den Wertstoffhöfen.
imprägniertes Altholz
(Dachlatten, Dachsparren, Gartenbauhölzer wie Palisaden, Rundhölzer, Sichtschutzwände, Eisenbahnschwellen)
Diese Stoffe enthalten je nach Behandlungsverfahren Schwermetalle, giftige Salze, Teeröle  o.ä. . Kleinmengen werden zum Teil auf den kommunalen Wertstoffhöfen angenommen. Anderenfalls Anlieferung selbst oder über Containerdienste beispielsweise zur Fa. REMONDIS, Coesfeld, Brink 37a,  Tel.  02541/945520.
Munition; Schusswaffen, Feuerwerkskörper,
sonstige Kampfmittel 
(Bomben, Granaten  etc. )
Hier ist besondere Vorsicht erforderlich aufgrund möglicher Verletzungsgefahren sowie missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte!
Von Munitionskörpern (Patronen) geht bei normalem Umgang keine unmittelbare Gefahr aus.
Munitionsreste, Feuerwerkskörper und Schusswaffen (Pistolen, Gewehre, Signalpistolen  etc. ) können bei den örtlichen Polizeistationen abgegeben werden. Sofern man nicht berechtigt ist, diese mitzuführen, sollte voher Kontakt zur Dienststelle Coesfeld ( Tel.  02541/140) aufgenommen werden.
Kampfmittel nicht berühren, das örtliche Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle umgehend informieren!
asbesthaltige Produkte;
Mineralwolle

(Eternit, Fassadenplatten, Abluftschächte, Isolierschnüre; Dämmwolle / Glasfaserwolle  etc. )
Diese Stoffe können durch Einatmen freigesetzter Fasern oder Partikel Asbestose, Lungenkrebs  u.ä.  auslösen. Kleinmengen: Fa. Remondis, Coesfeld (weiteres siehe Beseitigung), anderenfalls über geeignete Containerdienste.

 

Wichtig:
Was vermieden wird, muss nicht beseitigt werden! (und auch nicht erzeugt und angewendet!)

Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie wirklich Produkte benötigen, die in ihrer Herstellung, Anwendung und / oder Entsorgung stark umweltgefährdend sind!

Wenden Sie besser umweltfreundliche Verfahren an und greifen Sie lieber auf Produkte zurück, die mit dem "Blauen Umweltengel" ausgezeichnet sind. Viele dieser sind nicht frei von Schadstoffen, jedoch die schadstoffarme Alternative. Benutzen Sie jedoch auch diese Produkte sparsam.

Das Schadstoffmobil

Für viele Sonderabfälle aus dem privaten Bereich (Kleinmengen) steht kreisweit das Schadstoffmobil zur Verfügung. Jede Stadt  bzw.  Gemeinde hat ihren eigenen Einsatzplan für das Schadstoffmobil. Die aktuellen Sammeltermine und Standorte finden Sie unten, beachten Sie bitte aber auch die Hinweise in der Zeitung oder im Entsorgungskalender Ihrer Stadt  bzw.  Gemeinde. Bei der Anlieferung von Sonderabfällen sollten einige allgemeingültige Regeln beachtet werden:

  • Stellen Sie bitte die Schadstoffe nicht unbeaufsichtigt an den Straßenrand, sondern übergeben Sie sie an das geschulte Personal und befolgen Sie möglichst deren Anweisungen.
  • Belassen Sie Schadstoffe möglichst in Originalbehältern, die Sie verschlossen halten. So ist der Transport sicherer und  am Schadstoffmobil sowie später am Schadstoffzwischenlager kann schneller erkannt werden, um welchen Stoff es sich handelt.
  • Bringen Sie nur wirkliche Schadstoffe zum Schadstoffmobil:
    • Lack- und Farbeimer ohne Bodensatz, lediglich mit ausgehärteten Restanhaftungen sind kein Sonderabfall! Diese Behältnisse können über die "Gelben Säcke" / "Gelbe Tonnen" entsorgt werden, sofern sie aus dem privaten Bereich stammen. Gleiches gilt für leere Spraydosen, die den Grünen Punkt tragen.
    • Nehmen Sie überflüssige Kartons, Tragetaschen u. ä. wieder mit. Sie entlasten auf diese Weise das Schadstoffmobil und Ihre Müllgebühren.
  • Kompaktleuchtstoffröhren, Neonröhren bzw. Energiesparlampen werden nur am Schadstoffmobil in Coesfeld angenommen.
  • Altöl wird am Schadstoffmobil nur gegen Zahlung eines Entgeltes angenommen, weil es für Verkaufsstellen von Mineralölen die Verpflichtung gibt, Altöl in der gleichen Menge kostenlos zurückzunehmen, in der Frischöl gekauft wird oder wurde. Für den Fall, dass Altöl nicht direkt beim Kauf von Frischöl zurückgegeben wird, sondern eventuell erst später, empfiehlt es sich, den Kaufbeleg aufzubewahren.
    • Kosten bei Abgabe am Schadstoffmobil: 1,00 € je Volumenliter des Gebindes (Ein 5-l-Kanister mit 1 l Inhalt kostet danach beispielsweise 5,00 €). Die Gebindegröße ist auf 10 Liter begrenzt. Bitte nur geschlossene Gebinde verwenden! Da keine Umleerung erfolgt, werden die Gebinde nicht zurückgegeben!

Übrigens: Die Benutzung des Schadstoffmobils ist mit Ausnahme von Altöl kostenlos!

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Sonderabfälle aus Gewerbe, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungsbetrieben

Sonstige (gewerbliche) Abfallerzeuger dürfen Sonderabfälle in haushaltsüblicher Art und Menge über das Schadstoffmobil entsorgen, sofern sie an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind, also von ihrer zuständigen Stadt  bzw.  Gemeinde Müllgebührenbescheide erhalten. Alle anderen gewerblichen Abfallerzeuger müssen selbst einen geeigneten Entsorger beauftragen. Die (ordnungsgemäße) Entsorgung größerer Mengen muss in der Regel gegenüber der unteren Abfallwirtschaftsbehörde (= Kreisverwaltung Coesfeld) durch Begleit- oder Übernahmescheine, die der Entsorger ausstellt, nachgewiesen werden können.

  • Ansprechpartner / Infos: Abfallberatung der WBC, Tel. (02541) 952517 oder (02541) 952516.