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Sonderabfall

Gefährliche Abfälle (auch: Sonderabfälle) sind Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr für Mensch und / oder Umwelt darstellen. Daher werden an ihre Entsorgung besonders hohe Anforderungen gestellt.

Im Kreis Coesfeld sammelt das Schadstoffmobil in jeder Stadt und Gemeinde zu festgelegten Terminen und an unterschiedlichen Standorten Sonderabfälle (in Kleinmengen) aus Privathaushalten ein.

Die separate Sammlung der gefährlichen Abfälle mit speziell geschultem Fachpersonal ermöglicht es die problematischen Stoffe dorthin zu bringen, wo sie am besten behandelt werden können: in spezielle Anlagen, deren Technologien und Verfahren exakt auf die besonderen Entsorgungsanforderungen abgestimmt sind. Übrigens: Die Benutzung des Schadstoffmobils ist – mit Ausnahme von Altöl – kostenlos!

Das kann am Schadstoffmobil abgegeben werden


  • Abbeizmittel, Laugen,
  • Farben (flüssig), Lacke,
  • Holzschutz- und Holzpflegemittel, 
  • Altöl, Klebstoffe Fotochemikalien,
  • Batterien, Feuerlöscher,
  • Reinigungsmittel, Fleckentferner, Desinfektionsmittel,
  • Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren,
  • Pflanzenschutzmittel,
  • Spraydosen mit Restinhalt (auch von Medikamenten),
  • Kosmetika (Haarspray, Nagellack, Nagellackentferner),
  • Produkte mit Gefahrstoffsymbolen
  • Autopflegemittel (Rostschutzmittel, Frostschutzmittel, Poliermittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit)
     

Das kann NICHT am Schadstoffmobil abgegeben werden


  • Behälter mit ausgetrockneten Farben,
  • Feuerwerkskörper, Munition, Sprengstoff,
  • Fahrrad-Akkus (Rücknahmepflicht des Fachhandels)

 

Abfall-ABC – Abfälle richtig entsorgen

Ganz einfach herausfinden, welcher Abfall wie entsorgt werden muss.

 

Termine und Standorte des Schafstoffmobils


Sammeltermine, Standorte und Zeiten des Schadstoffmobils sind in der Abfall-App WBC, im Abfall-Navi und im jeweiligen Abfallkalender der Städte und Gemeinden aufgeführt. Sondertermine bei öffentlichen Veranstaltungen werden durch Printmedien bekanntgegeben.

Was ist bei der Abgabe am Schadstoffmobil zu beachten?


Bei der Anlieferung von Sonderabfällen sollten einige allgemeingültige Regeln beachtet werden:

  • Stellen Sie bitte die Schadstoffe nicht unbeaufsichtigt an den Straßenrand, sondern übergeben Sie sie an das geschulte Personal und befolgen Sie möglichst deren Anweisungen.
  • Belassen Sie Schadstoffe möglichst in Originalbehältern, die Sie verschlossen halten. So ist der Transport sicherer und am Schadstoffmobil sowie später am Schadstoffzwischenlager kann schneller erkannt werden, um welchen Stoff es sich handelt.
  • Bringen Sie nur wirkliche Schadstoffe zum Schadstoffmobil:
    Lack- und Farbeimer ohne Bodensatz, lediglich mit ausgehärteten Restanhaftungen sind kein Sonderabfall! Diese Behältnisse können über die Gelben Säcke / Gelbe Tonnen entsorgt werden, sofern sie aus dem privaten Bereich stammen. Gleiches gilt für leere Spraydosen, die den Grünen Punkt tragen.
  • Nehmen Sie überflüssige Kartons, Tragetaschen u. ä. wieder mit.

Kompaktleuchtstoffröhren, Neonröhren bzw. Energiesparlampen werden nur am Schadstoffmobil in Coesfeld angenommen.

Abgabe von Altöl (Mineralöl)


Altöl wird am Schadstoffmobil nur gegen Zahlung eines Entgeltes angenommen, weil es für Verkaufsstellen von Mineralölen die Verpflichtung gibt, Altöl in der gleichen Menge kostenlos zurückzunehmen, in der Frischöl gekauft wird oder wurde. Für den Fall, dass Altöl nicht direkt beim Kauf von Frischöl zurückgegeben wird, sondern eventuell erst später, empfiehlt es sich, den Kaufbeleg aufzubewahren.

Kosten bei Abgabe am Schadstoffmobil: 1,00 € je Volumenliter des Gebindes (Ein 5-l-Kanister mit 1 l Inhalt kostet danach beispielsweise 5,00 €). Die Gebindegröße ist auf 10 Liter begrenzt. Bitte nur geschlossene Gebinde verwenden! Da keine Umleerung erfolgt, werden die Gebinde nicht zurückgegeben!

Warum bestimmte Abfälle Sonderabfall sind – Gefahren und Beispiele


Einige Abfälle aus Haushalten enthalten Stoffe oder haben Eigenschaften, die eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen können. Sie müssen deshalb getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.

  • Explosionsgefahr durch Druckbehälter: Spraydosen mit Restinhalt, Feuerlöscher.
  • Schwermetallbelastung: Batterien (z. B. Quecksilber, Cadmium), bestimmte Elektrogeräte.
  • Wassergefährdend oder gesundheitsschädlich: Kosmetika, Lösungsmittel, Autopflegemittel, Altöl.
  • Enthalten giftige Stoffe: z. B. Quecksilber in Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen.
  • Ätzend, lösemittelhaltig oder narkotisierend: Reinigungs- und Behandlungsmittel wie Abflussreiniger, Waschbenzin, Farben, Lacke, Klebstoffe.
  • Krebserregend durch Faserstaub: Mineralfaser-Abfälle, asbesthaltige Produkte (mehr dazu hier).
  • Belastung durch Teer oder Schwermetalle: Imprägniertes Altholz.
  • Explosions- und Verletzungsgefahr: Munition, Schusswaffen, Feuerwerkskörper und andere Kampfmittel – Entsorgung ausschließlich über Polizei oder Kampfmittelräumdienst, niemals am Wertstoffhof oder Schadstoffmobil.
  • Schadstoffe in Bauteilen: Elektrogeräte (z. B. Schwermetalle, FCKW, giftige Kondensatoren).

Für alle diese Abfälle gilt: Sie gesondert und mit besonderer Sorgfalt entsorgt werden.

Was vermieden werden kann, muss nicht beseitigt werden: Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie wirklich Produkte benötigen, die in ihrer Herstellung, Anwendung und / oder Entsorgung stark umweltgefährdend sind.

Wenden Sie besser umweltfreundliche Verfahren an und greifen Sie lieber auf Produkte zurück, die mit dem "Blauen Umweltengel" ausgezeichnet sind. Viele dieser sind nicht frei von Schadstoffen, jedoch die schadstoffarme Alternative. Benutzen Sie jedoch auch diese Produkte sparsam.

Übersichtstabelle
mehr
Abfallart Warum besondere Entsorgung? Entsorgungsmöglichkeit
Altmedikamente
(Tabletten, Salben, Fläschchen mit Restinhalten; Spraydosen mit Restinhalten!)
Spraydosen mit Restinhalten enthalten Treibgase und stehen  unter Druck;
Altmedikamente könnten, wenn sie offen in Mülltonnen liegen, insbesondere von Kindern  missbräuchlich verwendet werden.
Spraydosen mit Restinhalten am Schadstoffmobil abgeben.
Andere Altmedikamente gehören in die Restmülltonne. (Wenn ein Missbrauch zu befürchten ist, gut getarnt unter den Hausmüll mischen oder in Zeitungspapier einwickeln.)
Batterien
(Knopf- und Stabbatterien)
Batterien können Schwermetalle oder Quecksilber enthalten. Es besteht eine Rückgabemöglichkeit (grüne Sammelbox) in allen Geschäften, die Batterien verkaufen, am Schadstoffmobil sowie über die Sammelcontainer für Elektrokleingeräte. Besser: Netzbetriebene Geräte verwenden!
Kosmetika
(Haarspray, Nagellack, Nagellackentferner  etc.)
Kosmetika enthalten oft wassergefährdende Stoffe (Treibgase, Lösungsmittel, Öle etc.) Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: Möglichst aufbrauchen!)
Kühlgeräte
(wie Kühlschränke und Gefriertruhen)
Kühlgeräte können schädliche Kühlmittelflüssigkeiten, FCKW -haltige Schäume sowie schadstoffhaltige Kondensatoren enthalten. Abgabe an den Wertstoffhöfen.
Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen
Diese enthalten Leuchtstoffmittel wie Quecksilber oder Natrium. Abgabe an den Wertstoffhöfen, in Coesfeld außerdem am Schadstoffmobil.
Auch nehmen einige Verkaufsstellen Energiesparlampen zurück. 
Feuerlöscher Je nach Art des Inhaltes ist dieser  mehr oder weniger  wassergefährdend und muss  gesondert entsorgt werden.  Außerdem stehen die Behälter unter Druck, sofern sie nicht vollständig  entleert sind. Abgabe beim Feuerlöschkundendienst, den Verkaufsstellen oder am Schadstoffmobil.
Spraydosen mit Restinhalten Restinhalte sind zumeist mehr oder weniger umweltschädlich. Außerdem stehen nicht vollständig entleerte Spraydosen unter Druck. Abgabe beim Schadstoffmobil (entleerte Dosen gehören in die Gelbe Tonne / den Gelben Sack).
Auto:
Autopflegemittel wie Rostschutzmittel, Frostschutzmittel, Poliermittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit
Autopflegemittel enthalten zumeist wassergefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Öle, Säuren etc.) Abgabe am Schadstoffmobil.
Autobatterien, Motorradbatterien Autobatterien enthalten Säuren und Blei. Rückgabe bei Neukauf: Auto- oder Motorradbatterien unterliegen der Pfandpflicht (7,50 € pro Stück); diese entfällt, wenn eine alte Auto- bzw. Motorradbatterie zurückgegeben wird. Im Übrigen ist die Abgabe am Schadstoffmobil möglich. Auf Wunsch wird die Annahme quittiert. Bitte fragen Sie hierzu bei dem Personal am Schadstoffmobil nach. 
Altöl (Mineralöl) Altöl ist stark wassergefährdend. Altöl ist in der Regel giftig und kann andere Schmier- und Betriebsstoffe sowie Fremdstoffe (Aschen, Metallabrieb u. ä.) und Reste von Additiven enhalten. Verkaufsstellen für Mineralöle sind verpflichtet, beim Verkauf frischer Öle Altbestände in der gleichen Menge zurückzunehmen (gegebenenfalls Kaufbeleg für spätere Entsorgung aufbewahren!).  Sonstige Reste können auch kostenpflichtig am Schadstoffmobil (siehe unten) abgegeben werden.
Speiseöl Größere Mengen flüssiger Speiseöle können aus  Müllfahrzeugen auslaufen und die Straßen verunreinigen. Kleinmengen flüssiger Speiseöle (max. aus einer Haushaltsfritteuse) können in geschlossenen Behältern in den Restmüll gegeben werden. Größere Mengen, z. B. aus Imbiss-Stuben, müssen über Altfettverwerter entsorgt werden.
In einigen Gemeinden ist auch eine Rückgabe am Wertstoffhof über spezielle Pfandeimer möglich.
mit Altöl, Kraftstoff  o.ä.
verunreinigter Boden
(siehe z.B. Altöl) Ölunfälle u.ä. müssen in der Regel dem Kreis Coesfeld, Untere Wasserbehörde, angezeigt werden. Der verunreinigte Boden muss abgetragen und z. B. über einen Containerdienst auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden.
Reinigungs- und Pflegemittel, die besonders reizend oder ätzend wirken, wie Abflussreiniger, Waschbenzin, Desinfektionsmittel, Fleckentferner, Herd- und Backofenreiniger, Entkalker Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen etc.) Abgabe am Schadstoffmobil. (Besser: Möglichst aufbrauchen!)
Hobby- und Heimwerkerbereich:
Abbeizmittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Fugendichtungsmittel, Imprägniermittel, Klebstoffe, Lösungsmittel und Verdünner
Diese Stoffe enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe (Lösungsmittel, Säuren, Laugen etc.) Abgabe am Schadstoffmobil; ausgehärtete Reste von Farben, Klebstoffen und Fugendichtungsmitteln können über den Restmüll entsorgt werden. (Besser: möglichst aufbrauchen!)
Garten:
Reste von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Diese Mittel enthalten zumeist wasser-, gesundheits- und / oder allgemein umweltgefährdende Stoffe / Gifte. Abgabe am Schadstoffmobil.
Elektrogeräte Elektrogeräte enthalten je nach Gerätetyp mehr oder weniger Schwermetalle, Quecksilber, Cadmium etc. Abgabe in die entsprechenden Sammelbehältnisse auf den Wertstoffhöfen.
imprägniertes Altholz
(Dachlatten, Dachsparren, Gartenbauhölzer wie Palisaden, Rundhölzer, Sichtschutzwände, Eisenbahnschwellen)
Diese Stoffe enthalten je nach Behandlungsverfahren Schwermetalle, giftige Salze, Teeröle o.ä. Kleinmengen werden zum Teil auf den kommunalen Wertstoffhöfen angenommen. Anderenfalls Anlieferung selbst oder über Containerdienste beispielsweise zur Fa. REMONDIS, Coesfeld, Brink 37a,  Tel.  02541/945520.
Munition; Schusswaffen, Feuerwerkskörper,
sonstige Kampfmittel 
(Bomben, Granaten etc.)
Hier ist besondere Vorsicht erforderlich aufgrund möglicher Verletzungsgefahren sowie missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte! Munitionsreste, Feuerwerkskörper und Schusswaffen (Pistolen, Gewehre, Signalpistolen  etc. ) können bei den örtlichen Polizeistationen abgegeben werden. Sofern man nicht berechtigt ist, diese mitzuführen, sollte voher Kontakt zur Dienststelle Coesfeld (Tel. 02541/140) aufgenommen werden.
Kampfmittel nicht berühren, das örtliche Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle umgehend informieren!
asbesthaltige Produkte; Mineralwolle
(Eternit, Fassadenplatten, Abluftschächte, Isolierschnüre; Dämmwolle / Glasfaserwolle etc.)
Diese Stoffe können durch Einatmen freigesetzter Fasern oder Partikel Asbestose, Lungenkrebs  u. ä. auslösen. Kleinmengen: Fa. Remondis, Coesfeld (weiteres siehe Beseitigung), anderenfalls über geeignete Containerdienste.

 

Sonderabfälle aus Gewerbe, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungsbetrieben


Sonstige (gewerbliche) Abfallerzeuger dürfen Sonderabfälle in haushaltsüblicher Art und Menge über das Schadstoffmobil entsorgen, sofern sie an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind, also von ihrer zuständigen Stadt  bzw.  Gemeinde Müllgebührenbescheide erhalten. Alle anderen gewerblichen Abfallerzeuger müssen selbst einen geeigneten Entsorger beauftragen. Die (ordnungsgemäße) Entsorgung größerer Mengen muss in der Regel gegenüber der unteren Abfallwirtschaftsbehörde (= Kreisverwaltung Coesfeld) durch Begleit- oder Übernahmescheine, die der Entsorger ausstellt, nachgewiesen werden können.