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Kommunen etablieren Erfassungssystem für Alttextilien aller Art auf den Wertstoffhöfen

06.03.2023

Seit eh und je führen gemeinnützige Einrichtung und Verbände erfolgreich die Sammlung von Altkleidern durch, teilweise in einzelnen Gemeinden des Kreises Coesfeld, teilweise flächendeckend und auch über das Kreisgebiet hinaus. Die getrennte Erfassung von Altkleidern und Altschuhen leistet bekanntlich einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Umwelt, des Klimas und der Ressourcen. Sie erfolgt über stationäre Sammelcontainer in den Ortsgebieten sowie lokale Haushaltssammlungen.

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Bild: Jeweils zwei neue Sammelcontainer für Alttextilien ergänzen jetzt die gemeinnützigen Sammelcontainer für Altkleider auf den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet

Seit Anfang 2023 werden diese Erfassungssysteme durch jeweils zwei kommunale Sammelcontainer für Alttextilien auf den Wertstoffhöfen ergänzt. „Wir haben diese Behälter jetzt aufstellen lassen, da das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) den Kreis, die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen anfallende Alttextilien getrennt zu sammeln und zu verwerten“, erläutert Stefan Bölte, Geschäftsführer der WBC, jetzt den Hintergrund dieser Maßnahme. Der Kreis hatte daraufhin die WBC damit beauftragt, nachdem die Städte und Gemeinden zuvor diesem ihre Zuständigkeit für die Erfassung mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen hatten.

„Wir waren uns im Kreis jedoch unter allen Beteiligten darüber einig, kein umfassendes Konkurrenzsystem zu den bisherigen sehr erfolgreichen gemeinnützigen Sammlungen zu etablieren“ erklärt Stefan Bölte. Die kommunale Erfassung solle sich vornehmlich auf Alttextilien beschränken, die von den gemeinnützigen Organisatoren nicht gewünscht sind. Vorgabegemäß sind alle Alttextilien – und nicht nur weiter nutzbare Altkleider und Altschuhe -  getrennt zu erfassen.

Stefan Bölte: „Sortieranalysen des eingesammelten Restmülls haben gezeigt, dass dieser durchaus noch einen beachtlichen Anteil an Textilien enthält – und diese gilt es eben, auch getrennt zu erfassen.“ Die nun umgesetzte getrennte Sammlung „aller“ Textilabfällen (auch verschlissene Bettwäsche, Gardinen, Woll- und Baumwollteppiche, Stoffreste, Schnittreste etc. – auch verschmutzt) hat daher auch die stoffliche Verwertung, also das Recycling im Fokus, damit die hochwertigen Faserrohstoffe nicht als Restmüll in die Verbrennung gehen. Bei den gemeinnützigen Sammlungen steht bekanntlich die Wiederverwendung der erfassten Ware im Vordergrund. Dies entspricht auch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach Wiederverwendung vor stofflicher Verwertung – also Recycling - und vor Beseitigung steht.

Nach Informationen von Tobias Borgert, bei der beauftragten Fa. Remondis zuständig für die logistische Abwicklung der Sammlung, sei das Potenzial für Alttextilabfälle auf den Wertstoffhöfen erfahrungsgemäß sehr hoch.

Für Kleidungsstücke und Textilien, die so gut erhalten sind, dass sie weiter genutzt werden können, stehen an den Wertstoffhöfen aber natürlich auch weiterhin Altkleider-Sammelcontainer der karitativen Sammler bereit.

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Bild: Wiederverwendbare Altkleider und Schuhe werden bereits seit einiger Zeit auch auf den Wertstoffhöfen von gemeinnützigen Organisationen erfasst.