Die wichtigsten Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Abfälle haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Darüber hinaus gehende Infos finden Sie auf der jeweiligen Internetseiten oder Abfuhrkalendern / -broschüren Ihrer Stadt/Gemeinde.
finden Sie in unserem Abfall-Navi
Zum Nachlesen oder als Aushang an den Mülltonnen oder am "schwarzen Brett" haben wir die wichtigsten Infos in einem Flyer und in plakativer Form zusammengefasst:
019_Sortierhinweise
034_Sortierhinweise plakativ
Zum Wegwerfen zu schade? Dann finden Sie hier einige Möglichkeiten, wie Sie Ihrem "Abfall" zu einer Weiterverwendung verhelfen können und gleichzeitig eine gemeinnützige Aktion unterstützen können. Meistens ist sogar eine Abholung möglich:
Möbelladen der Coesfelder Pfarrgemeinden
Gemeinnützige Annahme und Verkauf von gebrauchten Möbeln sowie Einrichtungsgegenständen
Abholung auf Anfrage
Coesfeld, Lübbesmeyerweg 5
Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Tel. 02541 8449010
Web: www.sankt-johannes-lette.de/moebelladen
MUM-24 Sozialkaufhaus
Gemeinnützige Annahme / Verkauf von gebrauchten Möbeln sowie Einrichtungsgegenständen
Abholung auf Anfrage
Annahme:
Dülmen, Industriestraße 26
Freitag: 14:00 bis 15:30 Uhr
Samstag: 11:30 bis 13:30 Uhr
Web: www.mum-24.com
Havixbecker Möbelmagazin
Gemeinnützige Annahme und Verkauf von gebrauchten Möbeln und Einrichtungsgegenständen
Bahnhofsgebäude, 48329 Havixbeck
Öffnungszeiten:
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat: 14:00 bis 17:00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat: 10:00 bis 13:00 Uhr
Für Bestellungen, Ab- oder Ummeldungensowie bei Verlust und Beschädigung wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Zur Sortierung Ihrer Abfälle stehen Ihnen zunächst 4 verschiedene Müllbehälter zur Verfügung:
Gelbe Tonne, z. T. auch Gelbe Säcke
Für das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen sind ausschließlich deren Hersteller und Vertreiber zuständig. Lediglich die Information über die Abfuhrtermine und die Beratung erfolgt durch die Kommunen. Beauftragtes Entsorgungsunternehmen: REMONDIS Münsterland; Tel. 02541/94450 (An-, Ab- und Ummelden Gelber Tonnen; Bezug von Gelben Säcken; Reklamationen)
014_Flyer Gelbe Tonne
014_Flyer Gelbe Tonne russisch
014_Flyer Gelbe Tonne türkisch
Restmülltonne
Auf dem Wertstoffhof Ihrer Stadt/Gemeinde können Sie Sperrmüll und verwertbare Abfälle aus Haushalten kostenlos anliefern:
Außerdem können Sie folgende Bauabfälle gegen Zahlung eines Entgeltes anliefern*:
*nicht in Ascheberg
Info zu Lage, Öffnungszeiten sowie Annahmekatalogen gibt es hier:
005_Wertstoffhöfe im Kreis Coesfeld
Aber: Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen der Gebührengerechtigkeit nur auf dem Wertstoffhof Ihrer jeweiligen Stadt / Gemeinde anliefern dürfen. Dort gibt es unter Umständen auch weitere Einschränkungen. Außerdem werden an den Wertstoffhöfen keine gefährliche Abfälle (Altöl, Lacke, Farben, Lösungsmittel etc.) angenommen. Diese können am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Sperrmüllabholung
Wenn Sie Ihre sperrigen Abfälle nicht selbst zum Wertstoffhof bringen können oder wollen, können Sie den kostenpflichten Abholservice der Fa. REMONDIS nutzen:
Bis 2 cbm: 50,00 € - jeder weitere cbm: 5,00 € (Stand: 2022)
REMONDIS (Tel. 02541/94450)
Sie erhalten dort einen Termin, zu dem Sie Ihre sperrigen Abfälle an der Straße zur Abholung bereitstellen müssen.
• Anmeldung auch unter E-Mail: info.coesfeld@remondis.de,
• die Zahlung erfolgt vor Ort bei Abholung gegen Quittung in bar,
• die Abholung erfolgt nach Terminabsprache i. d. R. spätestens nach 14 Tagen,
• abgeholt wird nur Sperrmüll, eine Elektroschrottabholung erfolgt getrennt zu gleichen Konditionen (bitte bei der Anmeldung angeben),
• die Menge ist auf max. 5 cbm begrenzt.
007_Abholung von Sperrmüll - Adressen
Für Sonderabfälle, gefährliche Abfälle oder auch Giftmüll steht Ihnen das Schadstoffmobil zur Verfügung:
026 Schadstoffmobil_Kalender 2024
027_Standorte Schadstoffmobil
Weitere Infos zur Entsorgung von Sonderabfällen erhalten Sier hier.
Behälterglas getrennt nach Farben Weiß, Braun und Grün
013_Flyer Altglas 2021
Die Standorte finden Sie in unserem Abfall-Navi.
Hierfür stehen gemeinnützige und kommerzielle Sammlungen und Container zur Verfügung. Die Standorte der Alkleidercontainer finden Sie in unserem Abfall-Navi.
Da dies keine typischen Haushaltsabfälle sind, dürfen sie auch nicht über die kommunalen Sammelsysteme entsorgt werden. Deren Erzeuger müssen diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen. Nicht verwertbare Anteile können beispielsweise an der Restmüllumladeanlage der Fa. REMONDIS in Coesfeld anliefert werden, soweit sie den Anlieferungsvoraussetzungen entsprechen. Die Entsorgung kann auch über Dritte (z. B. Containerdienste) erfolgen.
033_Containerdienste und Entsorgungsunternehmen
Für Bauabfälle (Bauschutt, Bauholz, Baumischabfälle) stehen auf den meisten Wertstoffhöfen vom Betreiber vorgehaltene Sammelcontainer, deren Benutzung jedoch kostenpflichtig ist. Aber: Asbesthaltige Abfälle (z. B. Well-Eternitplatten) und Mineralwolle werden hier nicht angenommen, da dies gefährliche Abfälle sind. Für Kleinmengen dieser Abfälle gibt es eine besondere Anlieferungsmöglichkeit.
Infos über die Sammelstelle für kleinere Mengen Asbest und Mineralwolle sowie weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Für alle Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt zunächst eine Anschlusspflicht an die kommunale Abfallentsorgung. Die Benutzungspflicht dieser Sammelsysteme gilt nur für Abfälle zur Beseitigung; Abfälle, die verwertet werden können oder müssen, können auch anderweitig ordnungsgemäß entsorgt werden. Sowohl die Verpflichtung zur Überlassung (Beseitigung) auch die freiwillige Überlassung (Verwertung) gilt nur für Abfälle, die nach Art und Menge über die kommunalen Sammelsysteme entsorgt werden können. Die Anforderungen für die Benutzung dieser Sammelsysteme sind in den örtlichen Entsorgungssatzungen geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
021_Medizinische Abfälle aus Arztpraxen
Für sonstige Einrichtungen gelten darüber hinaus die Regelungen der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
032_LAGA-MerkblattMedizinische Abfälle
Küchen- und Speiseabfälle, die in Restaurants, Gaststätten mit einer Konzession als Speisegaststätte, Imbissstuben, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Caterings und Großküchen anfallen, dürfen in der Regel nicht über die kommunalen Abfallbehälter (Biotonne, Restmülltonne) entsorgt werden.
Infos zur richtigen Entsorgung finden Sie hier: 022_Speisereste_2023
Soweit Gewerbeabfälle nach Art und / oder Menge nicht über die kommunalen Erfassungssysteme entsorgt werden können, müssen deren Erzeuger diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen oder, soweit nicht verwertbar, an einer geeigneten Beseitigungsanlage anliefern. Die Entsorgung kann in diesen Fällen auch über Dritte (z. B. Containerdienste) durchgeführt werden.
033_Containerdienste und Entsorgungsunternehmen