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Abfälle richtig entsorgen

Die wichtigsten Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Abfälle haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Darüber hinaus gehende Infos  finden Sie auf der jeweiligen Internetseiten oder Abfuhrkalendern / -broschüren Ihrer Stadt/Gemeinde.

 

Termine, Standorte, Abfall-ABC

finden Sie in unserem Abfall-Navi

Abfall_Navi


Was gehört wohin?

Zum Nachlesen oder als Aushang an den Mülltonnen oder am "schwarzen Brett" haben wir die wichtigsten Infos in einem Flyer und in plakativer Form zusammengefasst:
 019_Sortierhinweise
 034_Sortierhinweise plakativ

 

Spende von Hausrat


Zum Wegwerfen zu schade? Dann finden Sie hier einige Möglichkeiten, wie Sie Ihrem "Abfall" zu einer Weiterverwendung verhelfen können und gleichzeitig eine gemeinnützige Aktion unterstützen können. Meistens ist sogar eine Abholung möglich:
 008_Spende Hausrat

 

Mülltonnen

Für Bestellungen, Ab- oder Ummeldungensowie bei Verlust und Beschädigung wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung
Zur Sortierung Ihrer Abfälle stehen Ihnen zunächst 4 verschiedene Müllbehälter zur Verfügung:


Wertstoffhof / Sperrmüll


Auf dem Wertstoffhof Ihrer Stadt/Gemeinde können Sie Sperrmüll und verwertbare Abfälle aus Haushalten kostenlos anliefern:

  • Altbatterien (auch Handel, Schadstoffmobil)
  • Altglas (Glasverpackungen)
  • Möbelholz (um Platz zu sparen, bitte Möbel vor dem Einwurf zerlegen)
  • Altkleider u. Altschuhe (in Säcken verpackt)
  • Altpapier, Kartonagen (Karton bitte falten)
  • CDs und DVDs (ohne Hülle)
  • Eisen- und Metallschrott
  • Elektro-/ Elektonikschrott
  • Tonerkartuschen und Druckerpatronen
  • LED- und Energiesparlampen (haushaltsübliche Menge)
  • MIneralische Abfälle (Porzellan, Keramik, Geschirr, Blumentopfe, etc.)
  • Flaschenkorken aus Kork
  • Gartenabfälle
  • Folien (aus großen Verpackungen)
  • Sperrmüll (sperrige Haushaltsgegenstände)*
  • Hartkunststoffe (Kennzeichnung PE u. PP)

Außerdem können Sie folgende Bauabfälle gegen Zahlung eines Entgeltes anliefern*:

  • Bauschutt
  • Bauholz
  • Baumischabfälle

*nicht in Ascheberg

Info zu Lage, Öffnungszeiten sowie Annahmekatalogen gibt es hier: 
 005_Wertstoffhöfe im Kreis Coesfeld

Aber: Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen der Gebührengerechtigkeit nur auf dem Wertstoffhof Ihrer jeweiligen Stadt / Gemeinde anliefern dürfen. Dort gibt es unter Umständen auch weitere Einschränkungen. Außerdem werden an den Wertstoffhöfen keine gefährliche Abfälle (Altöl, Lacke, Farben, Lösungsmittel etc.) angenommen. Diese können am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Sperrmüllabholung

Wenn Sie Ihre sperrigen Abfälle nicht selbst zum Wertstoffhof bringen können oder wollen, können Sie den kostenpflichten Abholservice der Fa. REMONDIS nutzen: 
Bis 2 cbm: 50,00 € - jeder weitere cbm: 5,00 € (Stand: 2022)
REMONDIS (Tel. 02541/94450) 
Sie erhalten dort einen Termin, zu dem Sie Ihre sperrigen Abfälle an der Straße zur Abholung bereitstellen müssen.

•             Anmeldung auch unter E-Mail:        info.coesfeld@remondis.de, 
•             die Zahlung erfolgt vor Ort bei Abholung gegen Quittung in bar, 
•             die Abholung erfolgt nach Terminabsprache i. d. R. spätestens nach 14 Tagen, 
•             abgeholt wird nur Sperrmüll, eine Elektroschrottabholung erfolgt getrennt zu gleichen Konditionen (bitte bei der Anmeldung angeben), 
•             die Menge ist auf max. 5 cbm begrenzt.

 007_Abholung von Sperrmüll - Adressen 

 

Wertstoffcontainer


Außer in Olfen gibt es an verschiedenen Stellen so genannte Wertstoffcontainer für:

Elektrokleingeräte und Altmetalle

Nicht hinein dürfen jedoch Bildschirme sowie Akkus und Altbatterien. Akkus und Altbatterien daher vorher aus dem Gerät nehmen und über den Einzelhandel oder das Schadstoffmobil entsorgen.

Gegenstände, die aufgrund ihres Ausmaßes nicht durch die Öffnung passen (ca. 25 x 60 cm), bitte nicht neben dem Container abstellen, sondern am Wertstoffhof entsorgen. Das gilt auch für den Fall, dass diese ausnahmsweise einmal voll sind.
 020_Standorte Wertstoffcontainer

 

Schadstoffmobil


Für Sonderabfälle, gefährliche Abfälle oder auch Giftmüll steht Ihnen das Schadstoffmobil zur Verfügung:

 026 Schadstoffmobil_Kalender 2024

 027_Standorte Schadstoffmobil

Weitere Infos zur Entsorgung von Sonderabfällen erhalten Sier hier.

Altglascontainer


Behälterglas getrennt nach Farben Weiß, Braun und Grün
 013_Flyer Altglas 2021 
Die Standorte finden Sie in unserem Abfall-Navi. 
 

Altkleider


Hierfür stehen gemeinnützige und kommerzielle Sammlungen und Container zur Verfügung. Die Standorte der Alkleidercontainer finden Sie in unserem Abfall-Navi. 
 

Bauabfälle, Gartenbauabfälle, Bodenaushub, Altautos


Da dies keine typischen Haushaltsabfälle sind, dürfen sie auch nicht über die kommunalen Sammelsysteme entsorgt werden. Deren Erzeuger müssen diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen. Nicht verwertbare Anteile können beispielsweise an der Restmüllumladeanlage der Fa. REMONDIS in Coesfeld anliefert werden, soweit sie den Anlieferungsvoraussetzungen entsprechen. Die Entsorgung kann auch über Dritte (z. B. Containerdienste) erfolgen.

 033_Containerdienste und Entsorgungsunternehmen

Für Bauabfälle (Bauschutt, Bauholz, Baumischabfälle) stehen auf den meisten Wertstoffhöfen vom Betreiber vorgehaltene Sammelcontainer, deren Benutzung jedoch kostenpflichtig ist. Aber: Asbesthaltige Abfälle (z. B. Well-Eternitplatten) und Mineralwolle werden hier nicht angenommen, da dies gefährliche Abfälle sind. Für Kleinmengen dieser Abfälle gibt es eine besondere Anlieferungsmöglichkeit. 


Asbest und Mineralwolle

Infos über die Sammelstelle für kleinere Mengen Asbest und Mineralwolle sowie weitere Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie hier.   

Abfälle aus Medzinischen Einrichtungen

Für alle Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt zunächst eine Anschlusspflicht an die kommunale Abfallentsorgung. Die Benutzungspflicht dieser Sammelsysteme gilt nur für Abfälle zur Beseitigung; Abfälle, die verwertet werden können oder müssen, können auch anderweitig ordnungsgemäß entsorgt werden. Sowohl die Verpflichtung zur Überlassung (Beseitigung) auch die freiwillige Überlassung (Verwertung) gilt nur für Abfälle, die nach Art und Menge über die kommunalen Sammelsysteme entsorgt werden können. Die Anforderungen für die Benutzung dieser Sammelsysteme sind in den örtlichen Entsorgungssatzungen geregelt.

Weitere Hinweise finden Sie hier:
 021_Medizinische Abfälle aus Arztpraxen

Für sonstige Einrichtungen gelten darüber hinaus die Regelungen der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
 032_LAGA-MerkblattMedizinische Abfälle
 

Küchen- und Speiseabfällen
(aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushalten) 

Küchen- und Speiseabfälle, die in Restaurants, Gaststätten mit einer Konzession als Speisegaststätte, Imbissstuben, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Caterings und Großküchen anfallen, dürfen in der Regel nicht über die kommunalen Abfallbehälter (Biotonne, Restmülltonne) entsorgt werden.

Infos zur richtigen Entsorgung finden Sie hier:  022_Speisereste_2023

 

Gewerbeabfälle i. w. S.

Soweit Gewerbeabfälle nach Art und / oder Menge nicht über die kommunalen Erfassungssysteme entsorgt werden können, müssen deren Erzeuger diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen oder, soweit nicht verwertbar, an einer  geeigneten Beseitigungsanlage anliefern. Die Entsorgung kann in diesen Fällen auch über Dritte (z. B. Containerdienste) durchgeführt werden.  
 033_Containerdienste und Entsorgungsunternehmen