Holzasche enthält mineralische Nährstoffe und kann daher grundsätzlich als Dünger im Garten verwendet werden. Dies ist jedoch nur zulässig, sofern es sich um reine Holzasche handelt. Reine Holzasche setzt wiederum voraus, dass das verbrannte Material gänzlich unbehandelt war.
Leider werden in der Praxis werden jedoch auch, insbesondere in Kaminöfen, behandelte Althölzer z. B. von Möbeln, Spanplatten oder schlimmstenfalls Bahnschwellen mit verbrannt. Die Art der Behandlung reicht dabei von der Verleimung über Lackierungen und Beschichtungen bis hin zu Imprägnierungen mit schadstoffhaltigen Mitteln. Darüber hinaus gelangen unter Umständen auch weitere Abfälle wie z. B. Papier oder Kunststoffe – sei es ausschließlich als Anzündmaterial oder als Anhaftungen – mit in die Verbrennung. Auch wenn diese Praxis nicht zulässig ist, lässt sie sich leider kaum unterbinden. In der Folge reichern sich nicht verbrannte Schadstoffe (z. B. Schwermetalle) oder neu entstandene Schadstoffverbindungen in diesen Aschen an.
Asche darf daher auch nicht in die Biotonne; über diese würden deren Schadstoffe unter Umständen in das Endprodukt Kompost eingetragen werden. Derartig belastete Komposte dürften dann – zu Recht – nicht mehr als solche eingesetzt werden. Da eine Unterscheidung in unbelastete Holzasche und belastete Holzasche nicht zielführend ist und auch in der Praxis nicht kontrollierbar wäre, sind Holzaschen tatsächlich nicht für die Biotonne zugelassen. Zur Entsorgung bleibt daher leider nur die Restmülltonne.