Im Ökokonto befinden sich die aufgewerteten Ausgleichsflächen mit ihren jeweils zum Erwerb stehenden Ökopunkten.
Kommunen und Investoren die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Bauvorhaben einen gesetzlich vorgeschriebenen Naturausgleich durchführen müssen, können die im Ökokonto der WBC verzeichneten Ökopunkte erwerben; die dann vom Ökokonto der WBC abgebucht werden. Die langfristige Zuordnung der verkauften Ökopunkte zu einem konkreten Bauvorhaben ist über das Ökokonto sichergestellt. Der Erhalt der Ökopunkte ist durch die Eintragung ins Grundbuch gewährleistet.
Der Verkauf von Ökopunkten wird vertraglich fixiert. Nach Abwicklung des Verkaufs erhält die UNB durch die WBC eine Vertragskopie und Zahlungsbestätigung als Nachweis für den erbrachten Ausgleich im Rahmen der Genehmigungsumsetzung.
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