Am 31. Januar wird es ernst: In Billerbeck beginnen ab 6:00 Uhr morgens die ersten Kontrollen der Biotonnen. Bevor die Fa. Remondis zum Leeren in die betroffenen Kontrollgebiete fährt, öffnen zwei Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), die Deckel der Behälter und werfen einen genaueren Blick auf das Innere. Entspricht dieser nicht den Sortiervorschriften, wird ein roter Anhänger angebracht - und die Tonne bleibt ungeleert stehen. Anlass der Kontrollmaßnahmen ist, wie bereits wiederholt berichtet, der hohe Fehlwurfanteil in den gesammelten Bioabfällen.
Projektleiterin Ursula Kleine Vorholt beruhigt: „Nicht jeder Fehlwurf führt automatisch dazu, dass die Leerung unterbleibt. Eine Getränkedose beispielsweise, die jemand im Vorbeigehen darin entsorgt hat, ist allein kein Anlass. Wird der gesammelte Bioabfall jedoch in Plastikbeuteln - auch wenn diese biologisch abbaubar sind - eingefüllt, wird die Tonne nicht geleert.“ Das gilt auch für den Fall, wenn Lebensmittel mit ihrer Verpackung in die Tonne gegeben werden: verschimmelte Apfelsinen im Netz, Obst im Glas oder Aufschnitt in der Plastikverpackung. Kein Pardon gibt es selbstverständlich bei Restmüll jeder Art. Die WBC rechnet durchaus mit zahlreichen Beanstandungen, da die Kontrolleure bereits beim Anbringen der Aufkleber in einigen Abfuhrbezirken offensichtlich falsch befüllt Biotonnen festgestellt haben. Da in den Wintermonaten die Grünabfälle zumeist fehlen und die Bioabfälle überwiegend aus Küche und Haushalt stammen, sind Fehlwürfe jetzt deutlich leichter festzustellen. Wenn im Laufe des Jahres das Grün in den Tonnen dann zunimmt, werden die Kontrolleure mit Geräten auch in die tieferen Ebenen darunter vordringen müssen.
Die Beanstandungen in den Behältern werden im Übrigen dokumentiert; das heißt, dass ein Foto gemacht und der Standort protokolliert wird. Diese Infos werden dann an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung weitergegeben.
Was kann ein Haushalt, dessen Biotonne einen roten Anhänger bekommen hat und daher nicht geleert wurde, dann tun? Wenn das Behältervolumen bis zur nächsten Abfuhr reicht, sollten die Fehlwürfe aussortiert und der Behälter in 14 Tagen wieder herausgestellt werden. Die WBC weist dabei darauf hin, dass Nachkontrollen erfolgen und nicht nachsortierte Gefäße dann abermals nicht geleert werden. Wenn die Zeit zu lang ist - insbesondere im Frühjahr und Herbst - gibt es zwei kostenpflichtige Alternativen: Entweder für die nachsortierte Biotonne eine kurzfristige Nachabfuhr für 40,00 Euro beantragen oder die fehlbefüllte Biotonne als Restmüll bei der nächsten Restmüllabfuhr für 60,00 Euro leeren lassen. Die Kontrollen sind so gelegt, dass in der folgenden Woche eine Restmüllabfuhr stattfindet. „Wie das im Einzelnen geht, Ansprechpartner und Zahlungshinweise, steht auch auf den Tonnenanhängern“, erläutert Ursula Kleine Vorholt. Besser sei aber, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Über das, was in die Biotonne darf und was nicht, gibt es Infos auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden oder hier: