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Wohin mit den Bauabfällen - Kopie

Bauabfälle entstehen bei ganz unterschiedlichen Projekten und Arbeiten – beim Bau eines Eigenheims, bei der Sanierung des Badezimmers oder auch beim Abbruch eines Altbaus. Ganz unterschiedliche Stoffe und Materialien kommen so zusammen: Verpackungen, Bauschutt, Teerpappe, Styropor, Dämmstoffe und Lackreste sowie viele andere. Dabei fordert ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umweltschutz, Abfälle möglichst zu vermeiden oder wieder zu verwerten.

Angesichts zahlreicher gesetzlicher Vorgaben ist die richtige Entsorgung von Bauabfällen heute oft herausfordernd. Bevor Bau- oder Abbrucharbeiten starten, sollten daher zentrale Fragen zur Abfallentsorgung bereits geklärt sein:

Welche Abfälle fallen an - und in welcher Menge?
Art und Umfang entscheiden, ob eine Eigenentsorgung möglich ist oder ein Containerdienst benötigt wird.

Welche Behälter sind sinnvoll?
Containergröße, Anzahl und mögliche Alternativen sollten vorab abgestimmt werden.

Wie erfolgt die fachgerechte Entsorgung?
Welche gesetzlichen Anforderungen, z. B. an die Sortierung, müssen beachtet werden?

Wer ist für die Entsorgung verantwortlich?
Klären Sie, wer Behälter bestellt, wer vor Ort sortiert und wer informiert oder eingewiesen werden muss.

Welche Kosten entstehen?
Ein Preisvergleich bei Containerdiensten lohnt sich – inklusive Blick auf den Leistungsumfang.

Wer entsorgt was?
In manchen Fällen ist es sinnvoll, wenn Handwerksfirmen (z. B. Installateure oder Fliesenleger) ihre Verpackungsabfälle selbst mitnehmen und fachgerecht entsorgen.

 

Abbrucharbeiten richtig planen

Abbruch- und Rückbaumaßnahmen erfordern eine durchdachte Planung. Denn Demontage, Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung sind eng miteinander verzahnt und unterliegen gesetzlichen Vorgaben.

Selektiver Rückbau spart Aufwand und Kosten

Wertstoffe und wiederverwendbare Materialien sollten möglichst vor dem eigentlichen Abbruch getrennt werden. Dieser selektive Rückbau reduziert den Sortieraufwand im Nachhinein, erleichtert die fachgerechte Verwertung und senkt die Kosten.

Denn: Je weniger vor Ort sortiert wird, desto aufwendiger und teurer ist die Nachsortierung in spezialisierten Anlagen.

Ablauf eines kontrollierten Rückbaus

Abfalltechnische Prüfung des Objektes
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  • Erfassen der Art und Menge der abzubrechenden Baumaterialien
  • Klären inwieweit Gebäudebestandteile und Flächen mit Schadstoffen belastet oder verunreinigt sind. Im Zweifelsfall Beprobungen und Schadstoffanalysen z. B. bei Asbestverdacht, Ölverunreinigungen oder früherem Umgang mit umweltschädlichen Chemikalien durchführen lassen
Evtl. Preisabfrage für die Abbrucharbeiten
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unter der Vorgabe,
  • einen Rückbau- und Entsorgungsplan zu erstellen,
  • einen kontrollierten Rückbau durchzuführen,
  • alle zu erwartenden Abfallarten und Mengen ordnungsgemäß zu entsorgen,
  • alle sonstigen abfallrechtlichen (z. B. Transportgenehmigung), immissionsschutzrechtlichen sowie arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften (z. B. Erlaubnis zum Umgang mit gefährlichen Stoffen) zu berücksichtigen.
Festlegung eines Rückbau- und Entsorgungsplanes
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  • Festlegung und Organisation der erforderlichen Erfassungssysteme (Container) einschließlich u. U. erforderlicher Zwischenlagerungsmöglichkeit, insbesondere für Abfälle, die selbst zu einer Entsorgungsanlage gebracht werden sollen.
  • Einleitung der erforderlichen Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle, sofern dies nicht von Entsorgern übernommen wird.
  • Festlegung eines Demontageplans einschließlich Unterweisung der Mitarbeiter/Helfer.
Fachgerechte Demontage unter Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften
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  • Unterbrechung und Rückbau von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas etc.)
  • Demontage von Bauteilen, die direkt wiederverwendet werden können (elektrische Geräte, Maschinen, Heizkörper, Armaturen Türen etc.).
  • Demontage von Materialien, die recycelt werden können und Ausbau der beim restlichen Rückbau hinderlichen Bauteile (Metalle, Kunststoffe, Glas, Fenster, Türzargen, Kabelkanäle).
  • Demontage schadstoffbelasteter Abbruchmaterialien (z. B. asbesthaltige Abfälle, Mineralwolle, PCB-haltige Fugenmassen, schadstoffbelastetes Holz).
  • Demontage des Daches (Entsorgung je nach Material: Dachziegel, Holz, Metalle, Kunststoff etc.).
  • Abbruch des „Rohbaus“ (Mauerwerk, Beton, Stahlträger etc.) mit weiterer Separierung verwertbarer Anteile und/oder Entsorgung als Baumischabfall zur weiteren Sortierung bzw. über eine Bauschuttaufbereitungsanlage.
Abtransport der unterschiedlichen Abfallmaterialien
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  • Selbstanlieferung zu Entsorgungsanlagen und/oder
  • Anlieferung über Dritte.

 

Bautypische Schadstoffe

Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen können verschiedene bautypische Schadstoffe auftreten, die Mensch und Umwelt belasten können.
Die folgende Übersicht zeigt häufige Schadstoffe, ihre typischen Vorkommen im Baubestand

Schadstoff Betroffene Baustoffe
Asbest, fest gebunden 
(Verwendungsverbot 1995)
ebene und profilierte Platten (Well-/“Eternitplatten“) auf Dächern und an Fassaden, Fenstersimse, Raumtrennwände, Entwässerungs- und Entlüftungsrohre
Asbest,
schwach gebunden
Spritzasbest (Brandschutzeinrichtungen), Brandschutzummantelungen von Lüftungs- und Kabelkanälen, Rauchabzugskanäle, Schornstein- und Heizkörperverkleidungen, Nachtspeicherheizgeräte, Leichtbau- und Brandschutzplatten, feuerhemmende Türen, Schaumstoffe, Pappen, gebundene Dichtungsschnüre, Stopfmassen
Chrom VI mit Holzschutzmitteln (CKF-Imprägniersalze) behandelte Holzteile, nutzungsbedingte Verunreinigungen (Galvanik, Gerberei etc.)
Dioxin Brandrückstände, Kieselrot
DDT mit Holzschutzmitteln bzw. Insektiziden behandelte Bauteile
Formaldehyd Spanplatten, Teppichböden
KMF
Künstliche Mineralwolle, die vor Oktober 2000 hergestellt wurde
Dämmstoffe zu Brandschutz-, Wärme- oder Schallschutzzwecken bei Dächern, Außenwänden, Rohrleitungen und Kesselanlagen, Wärmedämmputze, Verfugungsmassen, Tapeten, Vliese, Filze, Matten, Schnüre
Lindan Holzschutzmittel, Dispersions- und Ölfarben, Öl- und Nitrolacke, Kleber, Leime
MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe) nutzungsbedingte Verunreinigungen von Bodenplatten und/oder Bodenaushub durch z.B. Maschinenöle, Betankungsanlagen
PAK (Polyzylindrische aromatische Kohlenwasserstoffe) teerhaltige Kleber- und Sperrstoffe, Holzschutz- und Abdichtungsmittel, Teerkorkplatten, Dachpappen, Asphalt-Fußbodenbeläge, Schwarzdecken, (jetzige Einsatzgebiete von Bitumen), Brandrückstände
PCB (Polyzylindrische Biphenyle, Verwendungsverbot 1978) dauerelastische Fugenmassen, Farben, Lacke, Spachtelmassen, Klebstoffe, Kitte, Flammschutzanstriche, Epoxidbeschichtungen, Kabelummantelungen, Weichmacher in PVC, PUR-Schäume, Kühl- und Isolierflüssigkeiten von Kondensatoren und Transformatoren, Hydrauliköle
PCP (Pentachlorphenol) Holzschutzmittel (Fugendichtungsmittel, Spachtelmassen, Kleber, Lacke, Farben)
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber) Holz- und Korrosionsschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, technische Bauteile und Geräte, Kunststoffe, Cr/Ni-Metalle, Farben, Lacke

 

Abfallarten nach Gewerken

Je nach Gewerk fallen bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen unterschiedliche Abfallarten an. Die folgende Übersicht zeigt typische Abfälle, geordnet nach Gewerken.

Abbrucharbeiten
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Bauschutt (Mauerwerk, Steine, Glasbausteine, Dachziegel, Mörtel, Putz, Fliesen, Waschbecken, WC-Töpfe), Dachpappen (teerhaltig oder bituminös), Flachglas (Scheiben, Spiegel, Duschkabinen), Kunststoffe (Badewannen, Duschkabinen, Fensterrahmen, Türen, Bodenbeläge, Deckenvertäfelungen), Holz (Fensterrahmen, Türen, Treppen, Geländer, Dachbalken, Bodenbeläge, Deckenvertäfelungen), Metall (Rohre, Heizungen, Kabel, Badewannen, Türen, Geländer, Armierungen, Waschbecken, Armaturen, Beschläge), Gipskartonplatten, Hartfaserplatten, Isoliermaterialien (Dämmwolle, Styropor, Glaswolle, Schaumstoffe) asbesthaltige Baustoffe (Wellasbestzement, Eternitplatten, Fassadenplatten, Abluftrohre, Isolierschnüre), Hausrat, Sperrmüll

Abdichtungsarbeiten
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restentleerte Gebinde, Gebinde mit Restinhalten (Anstricharbeiten), Kartuschen mit Dichtmassen (restentleert; mit Restinhalten), Bitumenbahnen

Außenanlagen
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Holzabfälle (behandelt; schadstoffhaltig), Steine, Grünabfälle, Verpackungen (Folien, Säcke, Blumentöpfe, Kunststoffpaletten)

Baureinigung
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Bauschutt, Verpackungsabfälle, Kehricht

Beton-/ Stahlbetonarbeiten
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Bauschutt (Mörtel, Beton), Bauholz (Verschalung, z. T. verunreinigt), Verpackungsabfälle (Papiersäcke, Paletten, Kunststofffolien, Bandeisen), sonstige Gebinde (restentleert; Restinhalte u. a. Schalöl)

Erdarbeiten
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Bodenaushub, Bauschutt, Grünabfälle

Fliesen-/Plattenarbeiten, Bodenbeläge
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Mörtel, Fliesenbruch, Holz-, Linoleum-, PVC-Verschnitt, Verpackungsabfälle (Papier/Pappe, Folien), Kunststoff- und Metallgebinde (restentleert; mit Restinhalten), Behandlungschemikalien (u. a. Klebemittel, Lacke, Versiegelungen)

Glasarbeiten
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Beschläge (Metall, Kunststoff), Dichtmassen, Glasbruch, Kunststoff- und Metallgebinde (restentleert; mit Restinhalten)

Maurerarbeiten
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Bauschutt (Mörtel, Beton, Gips, Mauerwerk), Gipskartonplatten, Bauholz, Verpackungsabfälle (Papiersäcke, Paletten, Kunststofffolien, Bandeisen) 

Pausenabfälle
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u.a. (Einweg-)Flaschen, Dosen, Tetrapacks, Essensreste.

Tapezierung, Maler- und Lackierarbeiten
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Tapetenreste (Papier, Textil, Kunststoff), Kunststoff- und Metallgebinde (restentleert; mit Restinhalten) Behandlungschemikalien (u. a. Leim- und Klebemittel, Farben, Lacke)

Zimmerer- / Tischlerarbeiten
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Bauholz (unbehandelt; behandelt; kontaminiert), Kunststoff- und Metallgebinde (restentleert; mit Restinhalten), Behandlungschemikalien (u. a. Lösemittelgemische, Farben, Leim- und Klebemittel, Montageschaum, Kitt- und Spachtelmassen)

 

 

Bauabfälle in Stichworten

Altmetalle
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Möglichkeiten der Verwertung für Altmetalle gibt es viele. Unter Umständen kann eine Sortierung in verschiedene Altmetallsorten sinnvoll sein, da es für alle Altmetalle je nach Qualität und Menge mehr oder weniger hohe Vergütungen gibt:
  • Abgabe an einen lokalen Schrotthändler; (Bei fahrenden Schrotthändlern nachfragen, ob es eine gültige Sammelgenehmigung gibt, damit eine ordnungsgemäße Verwertung sichergestellt ist.),
  • Anlieferung von Kleinmengen zu den Wertstoffhöfen, 
  • Entsorgung über einen Sammelbehälter für Baumischabfälle, 
  • Aufstellung eines Sammelcontainers für größere Mengen.

 

Asbesthaltige Abfälle
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Asbest ist ein natürlich vorkommendes faseriges Mineral, das aufgrund seiner feuerfesten Eigenschaften häufig im Baubereich eingesetzt wurde. Bei Asbest handelt es sich jedoch auch um einen gesundheitsgefährdenden Stoff. Unter anderem folgende ältere Produkte können Asbest als Zuschlagstoff enthalten:

  • Fassadenplatten
  • Dachbedeckungen (Wellasbestzementplatten, z. B. „Eternit“)
  • Heizungs- und Klimaanlagen
  • Rohre
  • Bodenbeläge
  • Isolierpappen
  • Isolierschnüre 
  • Nachtspeicherheizgeräte

Asbesthaltige Materialien sind fast immer hellgrau, grau oder grau-braun, nie jedoch absolut weiß oder glänzend. Asbestpappe ist weich und brüchig; an den Bruchstellen sind meist mit bloßem Auge Einzelfasern oder Faserbündel erkennbar.
Bauabfälle, die asbesthaltig sind, müssen besonders vorsichtig entsorgt werden. Denken Sie daran, bei der Demontage asbesthaltiger Materialien die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten! Die Bezirksregierung Münster Abteilung Arbeitsschutz informiert Bauherren und Beschäftigte zu allen Fragen des Arbeitsschutzes in den Phasen der Planung, Organisation und der Bauausführung (Tel. (0251) 411-0 - Zentrale).

Bei der Entsorgung sind folgende Hinweise zu beachten

Asbesthaltige Abfälle dürfen keinesfalls über Baumischabfälle oder die herkömmlichen Sammelsysteme für Restmüll (Mülltonnen, Container, Umladeanlagen) entsorgt werden! Eine Anlieferung zu den Wertstoffhöfen ist daher nicht möglich! 
Grundsätzlich müssen Sie damit spezielle, befähigte Entsorgungs- bzw. Containerdienstunternehmen beauftragen. Diese stellen sogenannte Big-Bags (große Gewebesäcke) zur Verfügung, über die asbesthaltige Abfälle staubfrei verpackt zu geeigneten Deponien geliefert werden.
Handelt es sich um Kleinmengen, so können diese in Big Bags staubfrei verpackt und nach vorheriger Anmeldung bei der Firma Remondis in Coesfeld, Brink 37 a, kostenpflichtig angeliefert werden. Eine Anmeldung ist unter folgender Telefonnummer möglich: 
Tel. (02541) 9455-30

Schwach gebundene Asbestabfälle (Asbeststaub, Spritzasbest) dürfen nur über Spezialunternehmen unter größten Vorsichtsmaßnahmen als Sonderabfall entsorgt werden!
Ergänzende Informationen zu Asbest und Mineralwolle gibt es auf unserer Website „Asbest und Mineralwolle“.

 

Bau- und Abbruchholz
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Altholz ist in der Regel verwertbar. Aufgrund der Art und Menge ist jedoch eine Entsorgung über die kommunalen Altholzerfassungssysteme (Sonderabfuhren oder Wertstoffhöfe) im Allgemeinen nicht zulässig. Diese Entsorgungsmöglichkeiten sind ausschließlich für Altholz aus Haushalten (Möbel, Bastelholz u. ä.) eingerichtet worden. Auf einigen Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden kann Bau- und Abbruchholz jedoch gegen Erstattung eines Entgeltes angeliefert werden.

Ansonsten muss ein Containerdienst mit der Verwertung beauftragt werden. Die Erfassung kann über Baumischabfälle oder bei größeren Mengen über einen gesonderten Container erfolgen.

Schadstoffhaltige Althölzer wie imprägnierte Dachlatten, Gartenhölzer, Eisenbahnschwellen oder Telegrafenmasten müssen in jedem Fall gesondert entsorgt werden! Selbstentsorger können Kleinmengen an den Wertstoffhöfen, größere Mengen auch bei der Fa. Remondis am Standort Coesfeld-Brink anliefern (Sonderabfälle).

Baumischabfälle
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Auf kleineren Baustellen kann die Entsorgung vereinfacht werden, indem verschiedene Abfälle gemeinsam als sogenannte „Baumischabfälle“ in einem Container gesammelt und anschließend einer Sortieranlage zugeführt werden.

Wichtig: Die Verwertung darf durch die Vermischung nicht beeinträchtigt werden, etwa wenn Altholz durch frischen Mörtel verschmutzt wird. Solche Verunreinigungen können das Recycling erschweren oder sogar unmöglich machen.

Als Abfallerzeuger können Sie einen Containerdienst beauftragen, der einen geeigneten Sammelbehälter aufstellt und die Abfälle zur Sortieranlage transportiert. Klären Sie vorab, welche Abfälle eventuell besser anders entsorgt werden sollten, z. B. Verpackungen oder bestimmte Materialien in gesonderten Containern.

  • Die reinen Entsorgungskosten von Baumischabfällen sind zumeist deutlich höher als für einzelne sortenrein erfasste Abfälle (z. B. Bauschutt, Altholz).
  • Dafür lassen sich Platz, Sortieraufwand auf der Baustelle sowie ggf. Containermiete und Transportkosten für zusätzliche Behälter einsparen.

Sonderabfälle dürfen nicht in Sammelbehälter für Baumischabfälle. Sie müssen in jedem Fall gesondert entsorgt werden.

Bauschutt
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Bauschutt umfasst sämtliche bei Baumaßnahmen anfallenden mineralischen Abfälle ohne gröbere Verunreinigungen:

  • Steine
  • Ziegel
  • Beton
  • Zement
  • Dachpfannen
  • Keramik
  • Fliesen
  • WC-Töpfe
  • Waschbecken
  • Mörtel
  • Gips (kein RIGIPS!)
  • (Ausnahme: asbesthaltige Abfälle).

Erlaubt sind Beimengungen von ehemals festen Bestandteilen wie Maueranker, Moniereisen, Rohre, Kabel, Tapetenanhaftungen u. ä., die sich nicht ohne weiteres entfernen lassen sowie geringe Mengen Glas.

Aus Kostengründen sollte Bauschutt in der Regel getrennt von allen anderen Abfällen gehalten werden.

Entsorgung:
In den Städten und Gemeinden stehen auf den Wertstoffhöfen Sammelbehälter für kleinere Mengen Bauschutt zur Verfügung. Die Anlieferung ist in der Regel kostenpflichtig.
Für die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt empfiehlt sich die Beauftragung eines Containerdienstes.
Mit anderen Abfällen vermischter Bauschutt muss als Baumischabfall in einer entsprechenden Anlage sortiert und verwertet werden.

Bodenaushub
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Bei Ausschachtungen oder Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück fällt zumeist Bodenaushub an. Dieser ist zunächst oft überflüssig, wird aber oft nach Abschluss der Bauarbeiten dringend zur Wiederauffüllung, Geländeanpassung oder Gestaltung der Außenanlagen benötigt. Dies sollten Sie bei einer Entsorgung berücksichtigen.

Wirklich überschüssige, z. B. auch von der Qualität her nicht zu gebrauchende, Bodenmengen sollten sofort entsorgt werden. Sofern das Bauunternehmen dies nicht selbst leistet, können Sie einen Containerdienst oder ein Tiefbauunternehmen beauftragen.

Umrechnungsfaktor: Je nach Bodenart wiegt 1 m3 Bodenaushub 1,7 - 1,9 Tonnen.

Anlieferungsmöglichkeit im Kreis Coesfeld:
Bodendeponie Fa. REMEX
48249 Dülmen, Rödder 59 a
Tel. (02590) 915975
Website: www.remex-coesfeld.de

Tipp: Unter Umständen besteht auf benachbarten Baustellen Bedarf an Boden zur Wiederauffüllung.

Verunreinigter Boden

Je nach früherer Nutzung eines Grundstücks kann der Boden mit Schadstoffen oder Müll belastet sein – zum Beispiel durch Altöl, Benzin oder andere Verunreinigungen.
Bevor der Boden entsorgt werden darf, ist in solchen Fällen in der Regel eine Bodenanalyse notwendig. Dabei wird der Schadstoffgehalt geprüft.

Dachpappen
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Dachpappen aus der Zeit vor 1970 sind häufig auf Teerbasis hergestellt, bis 1994 können diese sogar noch Asbest enthalten. Um drohenden Gesundheitsgefahren vorzubeugen und das Material fachgerecht zu entsorgen, sollten Sie Ihre Dachpappe vor Beginn der Baumaßnahmen prüfen lassen.

Kleinmengen können nach Anmeldung bei der Firma Remondis in Coesfeld, Brink 37 a, Telefonnummer 02541 9455-30, angeliefert werden. 

Die Abgabe an den Wertstoffhöfen ist nicht möglich.

Größere Mengen müssen über einen geeigneten Containerdienst in der Regel als Sonderabfall entsorgt werden. Der ordnungsgemäße Verbleib ab einer Menge von mehr als 2,0 t ist nachweispflichtig!

Entrümpelungen
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Im Rahmen von Entrümpelungen oder Abbruchmaßnahmen fällt zumeist auch eine Menge Haus- und Sperrmüll an. Hier gilt ebenfalls, dass sämtliche verwertbaren Anteile dieser Abfälle einer Verwertung zugeführt werden müssen. Es muss also auch hier sortiert werden.

Sofern die Entrümpelung selbst vorgenommen wird, bietet sich an, die entsprechenden kommunalen Sammeleinrichtungen (z. B. Sperrmüllabfuhren für Altholz, Altmetalle, Restsperrmüll, Wertstoffhöfe) zu nutzen (Kleinmengen).

Andernfalls muss ein Entsorgungsunternehmen, ein Entrümpelungsdienst oder die Abbruchfirma die Verwertung sicherstellen.

Glas
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Für das überwiegend bei Baumaßnahmen anfallende Flachglas gibt es verschiedene Verwertungsmöglichkeiten. Kleinmengen Bruchglas, Glasbausteine u. ä. können beispielsweise über Container für Bauschutt oder Baumischabfälle entsorgt werden. Ganze Fensterscheiben, Drahtglas u. ä. sollten (bei Austauschmaßnahmen) vom Glaser mitgenommen und der Verwertung zugeführt werden.

Bei größeren Mengen sollte die Entsorgung mit einem Containerdienst abgesprochen werden. Glasbehälter (Einwegverpackungen) gehört, nach Farben sortiert, in die öffentlichen Glascontainer.

Grünabfälle
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Grünabfälle, Baumstubben und Wurzelstöcke, die beim Räumen von Grundstücken anfallen, sollten von dem ausführenden Unternehmen entsorgt werden. Geeignete Entsorgungsmöglichkeiten sind diesen in der Regel bekannt. Sofern Sie das Grundstück selbst räumen und die anfallenden Grünabfälle nicht kompostieren oder schreddern möchten, müssen Sie diese einer externen Verwertung zuführen. Sie können dazu einen Containerdienst / Entsorgungsunternehmen mit der Aufstellung eines entsprechenden Behälters beauftragen; Sie können jedoch auch selbst zu einem Kompostwerk anliefern.

Im Kreis Coesfeld befindet sich folgende Anlage:
Kompostwerk Coesfeld-Brink
Betreiber: Fa. RETERRA
Brink 37 b
Tel. (02541) 945510
Web. www.reterra.de

Hier können Sie auch Baumstubben, Wurzelstöcke u. ä. entsorgen. Kleinmengen können gegebenenfalls auch über die kommunalen Erfassungssysteme (Wertstoffhöfe, Grünabfuhren) entsorgt werden.

Das Verbrennen von Grünabfällen ist im Kreis Coesfeld in der Regel nicht zulässig!

Kleinmengen
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Kleine Abfallmengen, die bei kleineren Renovierungsarbeiten, Bau- oder Umbaumaßnahmen anfallen, können Sie folgendermaßen entsorgen:

Zunächst sollten Sie die Abfälle sortieren nach: Bauschutt, Altmetall, Altholz, Altglas, Verpackungen, ggfls. Sonderabfällen und dem nicht verwertbaren Rest.

Für alle diese Abfallarten gibt es unterschiedliche Erfassungssysteme, über die sie beseitigt werden können (Wertstoffcontainer, Wertstoffhöfe, Papiertonnen, Gelbe Säcke / Tonnen, Restmüllbehälter...). In diese darf jedoch nur typischer Hausmüll bzw. Sperrmüll entsorgt werden.

Beispiel Holz: Küchentisch ja - Küchentür nein. Eine Küchentür ist kein typischer Haussperrmüll mehr, sondern fällt unter die Kategorie „Bauabfall“.

Bauabfälle

Typische Bauabfälle wie Bauholz, Bodenbeläge, Türen, Sanitäreinrichtungen oder Bauschutt sind von den kommunalen Sammelsystemen ausgeschlossen! Als Serviceleistung werden sie jedoch gegen Zahlung eines Entgeltes auf Wertstoffhöfen angenommen. Als Selbstentsorger können Sie dort nahezu sämtliche Abfälle, die auf Baustellen anfallen – allerdings kostenpflichtig – anliefern.

Voraussetzung: Sie müssen die Abfälle spätestens auf dem Wertstoffhof sortieren und in die entsprechenden Behälter geben. Folgende Behältnisse gibt es für Bauabfälle:

  • Bauholz (Dachlatten, Vertäfelungen, Paneelen, Fußbodenbretter, Türen, Fensterrahmen etc.)
  • Bauschutt (Steine, Beton, Fliesen, Porzellan, Keramik etc.)
  • Gartenhölzer (Zäune, Palisaden, Sichtschutzwände, Eisenbahnschwellen etc.)
  • Baumischabfälle (Rigips, Laminat, Dachpappe, Styropor, PVC-Rohre, PVC-Bodenbeläge, Onduline, Flachglas, Kunststofffensterrahmen etc.) 

Kostenlos können zurzeit Altmetalle wie Alufensterrahmen, Heizkörper, Rohre u. ä. angeliefert werden.

Nicht angenommen werden hier asbesthaltige Produkte sowie Mineralfaserabfälle (Glaswolle u. ä.), mehr Infos dazu auf unserer Website "Asbest und Mineralwolle".

Kunststoffe
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Verpackungen aus Kunststoff und sonstige saubere, sortenreine Kunststoffe lassen sich in der Regel verwerten.

Für alle sonstigen Kunststoffe, insbesondere für PVC-Altprodukte wie Fensterrahmen, Bodenbeläge u. ä., ist eine Verwertung in der Regel an sinnvollsten über Baumischabfälle möglich. Bei größeren Mengen sollte ein entsprechendes Angebot bei einem Containerdienst / Entsorgungsunternehmen eingeholt werden.

Sammelbehälter
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Auf größeren Baustellen empfiehlt es sich Containerdienste mit der Aufstellung geeigneter Sammelbehälter zu beauftragen.

Sammelbehälter gibt es für alle möglichen Abfälle in verschiedenen Größen, zum Teil werden auch kleinere Behälter für spezielle Abfälle angeboten. Welche Behälter sinnvoll sind, hängt vor allem von der Größe der Baumaßnahme ab. Klären Sie folgende Fragen gemeinsam mit dem Containerdienst ab:

  • Welche und wie viele Abfälle fallen an?
  • Wie weit ist eine Sortierung der Abfälle sinnvoll bzw. erforderlich?
  • Welche Behälter sind dafür sinnvoll?
  • Wie groß ist der Platzbedarf für den/die Behälter?
  • Wie oft erfolgt die Leerung?
  • Was kosten a) Behältermiete, b) Transporte/Leerungen, c) Entsorgung? Holen Sie Vergleichsangebote ein!
  • Gibt es für bestimmte Abfälle (z. B. Verpackungen) kostenlose Rücknahmesysteme?

Überlegung: Welche Abfälle kann ich ggf. besser selbst entsorgen?

Vorsortieren?

Inwieweit es sinnvoll ist, Abfälle vorzusortieren, hängt insbesondere von der Menge ab. Je größer die Baumaßnahme ist, desto mehr Abfallarten sollten getrennt erfasst werden. Oft lohnt sich aus Kostengründen zumindest die Getrennterfassung von Bauschutt und Verpackungsmaterial. Sonderabfälle müssen in jedem Fall getrennt gesammelt werden.

Offene Container auf Baustellen: Für den Fall, dass die Container für jedermann offen zugänglich sind, sollten diese abschließbar sein. So unterbinden Sie eine missbräuchliche Nutzung durch andere und vermeiden hierdurch verursachte zusätzliche Entsorgungskosten.

Kosten

In der Regel muss jede Leerung eines Containers pauschal sowie die zu entsorgende Menge Abfall nach Gewicht und Abfallart bezahlt werden. Bei längeren Standzeiten der Container fällt unter Umständen ein Mietentgelt an.

Sonderabfälle

An bestimmte Abfälle müssen zum Schutz der Umwelt besondere Anforderungen bezüglich ihrer Entsorgung gestellt werden (z. B. getrennte Sammlung, Entsorgung in speziell zugelassenen Anlagen). Ein Entsorgen über den Restmüll ist in der Regel nicht zulässig. Ab bestimmten Mengen muss eine ordnungsgemäße Entsorgung nachgewiesen werden können.

Dies gilt z. B. für:

  • Ölverunreinigten Boden / Bauschutt
  • asbesthaltige Produkte
  • Mineralfaserabfälle (Glaswolle)
  • ölverschmierte Putztücher
  • Gebinde mit schädlichen Restinhalten (Farben, Lacke, Kleber...)
  • PU-Schaumdosen
  • sonstige Sonderabfälle aus Haushalten (Leuchtstoffröhren, Batterien, nicht
  • vollständig entleerte Spraydosen)
  • Reste von Behandlungschemikalien etc.

Haushaltsübliche Sonderabfälle können über das kommunale Haushaltsschadstoffmobil entsorgt werden. Sammeltermine und Standorte können Sie dem Abfuhrkalender der Stadt / Gemeinde, deren Internetauftritten, auf den Internetseiten der WBC oder der Abfall-App der WBC entnehmen. Die Annahme beschränkt sich auf Sonderabfälle, wie sie nach Art und Menge in Haushalten gewöhnlich anfallen.

Die Entsorgung von ölverunreinigtem Boden / Bauschutt ist abhängig von der Menge und dem Belastungsgrad. In jedem Fall ist eine Analyse erforderlich.

Für größere Mengen Sonderabfälle muss ein geeignetes Entsorgungsunternehmen beauftragt werden.

Sonstige Mineralfaserabfälle
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Mineralfaserabfälle (z. B. Dämmstoffe wie Mineralwolle zum Schall-, Wärme- oder Brandschutz) sind in der Regel gesundheitsgefährdend und müssen deshalb gesondert entsorgt werden:

  • Kleinmengen (bis ca. 3 m3) können verpackt in staubdichten Plastiksäcken wie Asbest angeliefert werden.
  • Für die Entsorgung größerer Mengen kann ein geeigneter Containerdienst beauftragt werden. Auch ist unter Einhaltung von Auflagen die Anlieferung zu Abfalldeponien in Nachbarkreisen möglich.
  • Mineralfaserhaltige Verbundmaterialien (wie z. B. Hartfaserplatten, Rigips u. ä.), die nicht asbesthaltig sind, können als Baumischabfall entsorgt werden.

Ergänzende Informationen zu Asbest und Mineralwolle gibt es auf unserer Website „Asbest und Mineralwolle“.

Verbrennen von Abfällen
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Das Verbrennen von Abfällen (Kartons, Verpackungen, Folien, Holz, Grünabfälle...) ist leider häufig auf Baustellen zu beobachten. Weil es jedoch eine nicht hinnehmbare Umweltbelastung darstellt und es genügend andere Entsorgungsmöglichkeiten gibt, ist es verboten und kann - je nach Art und Umfang - als Ordnungswidrigkeit oder Straftat empfindlich geahndet werden!

Verpackungen
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Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (in der Regel mit dem Grünen Punkt) 

  • Für leere Verpackungen / Gebinde sollten die kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten über die Sammelsysteme in den Städten und Gemeinden (Gelbe Säcke/Tonnen; Papiertonnen/-container; Glascontainer) genutzt werden. Voraussetzung: restentleert, d. h. ausgekratzt, pinselrein, tropffrei. Restanhaftungen sind erlaubt.
  • Verpackungen mit Restinhalten: Sonderabfall (z. B. nicht vollständig ausgehärtete Lack-, Kleber-, Leimreste), Restmüll (z. B. mit Spachtelmasse, mit ausgehärteten Lack-, Kleber-, Leimresten).

Um- und Transportverpackungen; gewerbliche Verpackungen

(alle zusätzlichen Verpackungen wie Folien, Paletten, Kartonagen; gewerbliche Verpackungen wie Zementsäcke, Blechkanister)

  • Für zahlreiche dieser Verpackungen sind kostenlose Rücknahmesysteme (Interzero, REPASACK, RIGK...) eingerichtet worden. Fragen Sie dazu Ihren Händler/Lieferanten schon beim Einkauf nach einer kostenlosen Rückgabemöglichkeit der Verpackung.
  • Gibt es kein kostenloses Rücknahmesystem in Ihrer Nähe, gilt: Die Händler/Lieferanten sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet!