25
Sie befinden sich hier: Abfall-Info-Center > Abfallvermeidung > Prospektflut im Briefkasten

Prospektflut im Briefkasten

Informatives Werbematerial kann im Einzelfall hilfreich sein, um sich über Produkte, Qualitäten oder insbesondere Preise zu informieren. Oft wird es jedoch als störend empfunden, füllt die Abfallbehälter, belastet die Umwelt durch Emissionen, die bei Herstellung, Vertrieb und Entsorgung entstehen und verursacht letztendlich Abfallgebühren. Während man sich bei Auslagen bedarfsgerecht bedienen kann (Vorsicht vor dem unbedachten Mitnahmeeffekt!), ist es vergleichsweise schwieriger, sich gegen die Werbeflut über den Briefkasten zu wehren. Dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten:

Der Briefkastenaufkleber Briefkastenaufkleber

Dieser Aufkleber soll verhindern, dass unadressiertes Werbematerial eingeworfen wird. Er verhindert nicht die Zustellung von adressierten Postwerbesendungen. Die Deutsche Post hat sich jedoch bereit erklärt, keine Postwurfsendungen (unadressiert!) in so gekennzeichnete Briefkästen zu werfen. Der Aufkleber ist bei uns sowie den Städten und Gemeinden erhältlich. Werbe- und Verteilungsunternehmen sind dagegen gesetzlich verpflichtet, diesen Hinweis zu beachten. Dennoch greift der Briefkastenaufkleber nicht bei allen Prospektwerbungen:

  • Prospektmaterial politischer Parteien darf weiterhin eingeworfen werden,
  • abonnierte Tageszeitungen dürfen auch mit Werbeeinlagen eingeworfen werden,
  • Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil gelten nicht als Werbeschrift; eine Untersagung, diese einzuwerfen, müsste extra deutlich gemacht werden.

In Fällen des Missbrauchs kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden geltend gemacht werden; in der Praxis muss dies jedoch sehr häufig vorkommen, bevor dem Unternehmen eine bewusste und geplante Hinwegsetzung über den bekundeten Willen des Einzelnen unterstellt wird.

Der Eintrag in die "Robinson-Liste"

Eine Eintragung in die Robinson-Liste soll verhindern, dass über die Weitergabe oder den Verkauf der Adresse adressiertes Werbematerial, z. B. zum Zwecke der Kundenwerbung, versendet wird. Träger der Robinson-Liste ist der
Deutsche Direktmarketing Verband e. V. (DDV).
Die Eintragung in die Liste übernimmt ein beauftragtes Datenverarbeitungsunternehmen unter der Adresse:

DDV Robinson-Liste
Postfach 1403
71243 Ditzingen
Tel. (07156) 95 10 10
Internet: https://www.robinsonliste.de/

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag für die Dauer von 5 Jahren; die Fortführung sollte deshalb rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden. Die Eintragung ist übrigens kostenlos. Die Robinson-Liste ist eine freiwillige Einrichtung, deren Beachtung nicht erzwungen werden kann. Nach ausdrücklicher Versicherung des DDV wird mit der Liste keinerlei Missbrauch betrieben. Die Aktualisierung erfolgt vierteljährlich.

Weitere Schutzmöglichkeiten gegen unerwünschte Werbung

Mail-Schutz - Telefonschutz - SMS-Schutz

I.d.I. Interessenverband
Deutsches Internet e. V.
Matterhornstr. 36
81825 München
Telefax: (089) 424236
Internet: www.idi.de

Telefax-Robinsonliste

c/o Retaurus Network Services GmbH
Arnikastraße 2
85635 Hohenkirchen
Telefax: (08102) 740-299
Internet: www.retaurus.de/robinsonliste